Abmahnung!?!

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30.11.2003
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Hey ich hab folgendes Problem:


Ich hab für die Mutter einer Freundin der ein Laden gehört vor 2 Jahren eine Website programmiert und darauf auch eine Anfahrtsskizze verlinkt. Dafür hab ich (anscheinend ich weiß das alles selbst nciht mehr genau) Material von einer Stadtplanwebsite genommen.
Jetzt kam am Mitwoch ein Schreiben, ich solle 555 euro für Anwaltskosten und 1200 Euro wegen Urheberrechtsverletzung zahlen.
Das Schreiben ist von der Kanzelei Meissner und Meissner und es wird mehrmals Bezug auf die "Mandantin" eine Stadtplanfirma genommen.
Die Frist für die Zahlung ist bis zum 22.3., danach wird ein Verfahren angestrengt wodurch höhere osten auf mich zukommen etc.

Dieser Stadtplanausschnitt auf der Seite ist optisch gleich, ist aber nicht direkt verlinkt und hat einen anderen Namen als auf der Seitde der Stadtplanfirma (ich nehme an ich hab das damals mit Screenshot gemacht)

Es scheint mir als ob das nciht nur eine Abzocke im üblichen Stil ist sondern echt...liege ich damit eurer Meinung nach richtig? Was würdet ihr mir (auch in Anbetracht der Frist bis zum 22.3. raten?
Vielen Dank für eure Mühe schonmal im Vorraus :)
 
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Die Abmahnung ist zwar viel zu hoch, aber prinzipiell ist der andere im Recht.
 
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raten würd ich dir, persönlich mit der Kanzelei Meissner und Meissner zu sprechen. auf keinen fall erst mal bezahlen. sprech sie drauf an und lass dir genau erklären was du falsch gemacht hast und was diese zu zahlende summe rechtfertigt.
 
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danke erstmal für eure antworten.
mein problem ist, dass das bis zum 22.3. überwiesen sein soll was ich für eine völlig übertrieben kurze Zeitspanne halte. deswegen kann ich mich wohl nicht groß darüber infomieren bevor ich eine Anklage kriege...
Angehängt an den Brief ist übrigens ein Urteil, das von der selben Kanzelei auch für diese Firma erstritten wurde, wodurch sich die Gesamtkosten auf 3400 Euro belaufen haben.
Deswegen glaub ich eben sollte ich schleunigst bezahlen... :(
 
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das einzigste "seltsame" an der sache wäre vllt noch, dass du vorher nicht aufgefordert worden bist, die grafik direkt zu entfernen. ruf dort morgen nochmal an und bitte halt um nen gespräch, vor allem nimm sofort erstmal die grafik von der page. rechtlich habe ich zwar keine ahnung, aber vllt kannst du dich noch einigen, sodass du höchstens die gerichts- und anwaltskosten tragen musst
 
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in dem fall würd ich an deiner stelle gleich sofort morgen dahin schlappen und des mit denne persönliche klären.
 
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Jo Danke leider is die Kanzelei in Berlin...
Die Forderungen setzen sich aus eben 555 euros Anwaltskosten und 1220 Euro für die Lizenz.
Wie soll ich da dann versuchen den Preis zu drücken?
 
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jo sachen runternehmen, fragen was wieso und warum und versuchen auf einen vergleich zu kommen der günstiger für dich ist.
auf jeden fall selber einen anwalt einschalten
 
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hm ok dann werd ich das so versuchen.
Nur: Ich muss den Betrag bis zum 22.3. überwiesen haben sonst kommt eben das Verfahren auf mich zu. Da muss ich also auch versuchen einen Aufschub zu bekommen ich hoffe das geht ^^
 
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Vielen vielen Dank erstmal an euch!!!
Also wies in diesen pdfs aussieht bin ich eh noch gut davongekommen da mein Streitwert "nur" bei 7.500 euros festgesetzt ist und üblich 10000-50000 euros sind in solchen Fällen. Von daher denke ich ich bezahl das einfach auch wenns weh tut...
 
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hey sorry noch was:


ich hab im Auftrag der Shop Inhaberin (für 100€, war noch Schüler) damals diese Seite gemacht und online gestellt.
Wer ist jetzt dafür verantwortlich? Sie als diejenige über deren Shop diese Seite ist und in derem Auftrag (allerdings hab ich das nicht schriftlich) ich das gemacht hab, oder ich der es zusammengestellt und online gestellt hat? Den Brief hat sie bekommen, ist auch klar weil die Adresse des Shops dort angegeben ist.
Versteht mich nicht falsch es geht mir nicht darum mich aus der Verantwortung zu ziehen aber ich will einfach wissen wo ich stehe und was meine Lage ist.
Danke!!
 

Busta_inaktiv

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War es nicht so, dass der Abmahnwahn erst mit einer neueren Novelle des Urheberrechts begann? Wann genau kam sie, evtl. nach deiner Seitenerstellung? Hast du die Seite nur erstellt oder auch gepflegt?
 
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Also erstellt hab ich Seite Weihnachten 2005 (leider nicht früher hab nochmal nachgeschaut).
Ich hab daran ausser einmal nichts verändert, nur ein Mal hab ich eine Werbung für eine Sonderaktion entfernt und einen Seitenhintergrund geändert, sonst nichts...

e: das mit dem urheberrecht war leider schon 2003
 

Entelechy

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Original geschrieben von slv17
(für 100€, war noch Schüler)

Hab k.A. aber wie kann der Streitwert dann so hoch sein?

Würde auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, das kommt mir nicht besonders seriös vor.
 

Devotika

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http://www.abmahnwelle.de/

Eigentlich wollte der Gesetzgeber zumindest mal die Anwahltsgebühren bzgl. dieser Abmahnungen abschaffen lassen, aber das dauert wohl, falls das überhaupt kommt.
KA, wofür wir eine Justizministerin haben.
 

Busta_inaktiv

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Original geschrieben von Da_DaVe


Hab k.A. aber wie kann der Streitwert dann so hoch sein?

Würde auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, das kommt mir nicht besonders seriös vor.
das ist ein Standard-Fall und leider hundertprozentig "seriös"/legitim/legal.

Zum Streitwert:
"Der übliche Weg, bei Urheberrechtsverletzungen den Schadenersatzanspruch zu berechnen, führt über die sogenannte Lizenzanalogie: Hiernach hat der betroffene Kartenanbieter gegen den Website-Betreiber einen Anspruch auf Schadenersatz in Form einer angemessenen Lizenzgebühr. Dabei wird die übliche Vergütung als angemessen angesehen.

Was aber ist die "übliche Vergütung" für einen digitalen Kartenausschnitt? Fragt man den in seinen Rechten verletzten Kartenverlag, so wird er normalerweise nur die von ihm selbst vorgesehene Vergütung als Maßstab akzeptieren.

Wenn ein solcher Verlag ausschließlich (kostspielige) Dauerlizenzen vergibt, die eine zeitlich unbegrenzte Nutzung einräumen, hat der Rechtsverletzer meist Pech gehabt: Für die Schadensermittlung ist es nach gängiger Rechtsprechungspraxis unerheblich, ob der übernommene Stadtplanausschnitt nur eine Minute, einen Tag oder zehn Jahre lang unerlaubt genutzt wurde - dem Kartenverlag wird die volle Lizenzgebühr zugesprochen." ct 22/06 S. 196
Selbstverstädnlich ist das (auch unter RIchtern) hochumstritten, wird aber meist so gehandhabt.


Was tun, wenns brennt?

Für denjenigen, der auf seiner Website aus irgendeinem Grund einen Kartenausschnitt unerlaubt verwendet und deswegen abgemahnt wird, geht es in erster Linie um Schadensbegrenzung. Sofern die Sache eindeutig und die Kostennote des Abmahners erschwinglich ist, wird man zahlen. Ansonsten ist es sinnvoll, einen Anwalt zu konsultieren. Wer dabei frohlockend die Karte seiner Rechtsschutzversicherung zückt, erlebt sehr wahrscheinlich eine unangenehme Überraschung: Die meisten Versicherer haben Leistungen für Urheberrechtsstreitigkeiten ausgeschlossen. Die Kosten für anwaltliche Beratung und Vertretung muss der Abgemahnte dann - zumindest zunächst - selbst tragen.

Der beauftragte Anwalt wird nicht nur überprüfen, ob die formalen Bedingungen einer ordnungsgemäßen Abmahnung erfüllt wird, sondern auch die beigefügte Unterlassungserklärung genauer anschauen: Diese ist oft sehr weitgehend und einseitig zu Lasten des Abgemahnten formuliert. Wenn tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, wird man die geforderte Erklärung gegebenenfalls in modifizierter Form abgeben.

Wenn die Rechtsverletzung in einen Zivilprozess mündet, kommt es mitunter auf Details an: Viele Kartenverlage, die per Abmahnung Urheberrechtsverletzungen verfolgen, geben an, die unberechtigt benutzten Kartenausschnitte besäßen bestimmte DIN-Größen. Angesichts der verschiedenen Monitorgrößen ist die DIN-Angabe allerdings völlig ungeeignet, die tatsächliche Größe eines digitalen Bildes zu belegen. Hier empfiehlt es sich, im Detail nachzuhaken, welche Breite und Länge in Bildpunkten der betreffende Stadtplanausschnitt tatsächlich gehabt haben soll. Auch Darstellungen des betroffenen Ausschnitts innerhalb von Grafikprogrammen, bei denen zu sehen ist, dass Breite und Länge manuell verstellt werden können, sind als Nachweis nicht ausreichend. Vielmehr muss ein datierter Screenshot der betreffenden Webseite mit dem enthaltenen Plan vorgelegt werden.

Auch wenn nicht der Website-Betreiber selbst, sondern ein Dritter - vielleicht ein Freund oder ein nachlässiger Hobby-Designer im Auftrag - den Plan auf die Webseite gestellt hat, kommt der gutgläubige Seitenkapitän nicht ungeschoren davon. Ihm kann aber in solchen Fällen regelmäßig nur ein schuldloser Eingriff in die Urheberrechte am Kartenmaterial vorgeworfen werden. Er muss dem Kartenanbieter lediglich den objektiven Verkehrswert des Erlangten im tatsächlich genutzten Umfang ersetzen [4].

Schließlich kann es empfehlenswert sein, auch gegen die Kosten der Abmahnung selbst vorzugehen. Der BGH hat in diesem Zusammenhang verschiedentlich entschieden [5], dass Anwaltsgebühren nicht erstattungsfähig sind, sofern die Einschaltung eines Anwaltes nicht erforderlich war.

Als erforderlich gilt sie dann, wenn die anwaltlichen Aufwendungen aus Sicht des Geschädigten nötig waren, damit er seine Rechte zweckentsprechend wahrnehmen konnte. Das wird bei der Verletzung von Urheberrechten allerdings regelmäßig angenommen - es sei denn, bestimmte Indizien wie etwa die "Einfachheit" der Fälle, die große Anzahl der Abmahnungen oder das im Vordergrund stehende Gebührenerzielungsinteresse des beauftragten Anwalts sprechen ausnahmsweise eindeutig gegen die Notwendigkeit.

Da der Streitwert bei einer unerlaubten Stadtplanverwendung selten mehr als 2500 Euro beträgt, die Fälle jedoch vergleichsweise arbeitsintensiv sind, bedeutet es nicht gerade ein Traummandat für einen Anwalt, einen wegen einer solchen Rechtsverletzung abgemahnten Website-Betreiber zu vertreten. Vielleicht ist das einer der Gründe dafür, dass zu Stadtplan-Abmahnungen trotz unzähliger Betroffener bisher lediglich erstinstanzliche Urteile veröffentlicht worden sind. Die Lust, Rechtsmittel einzulegen und den Rechtsstreit in die zweite Instanz zu tragen, scheint hier weder bei den Advokaten noch bei ihren Mandanten besonders ausgeprägt zu sein. (psz)

Der Autor arbeitet als Rechtsanwalt in Berlin (www.k-fischer.com).
Literatur

[1] Zahlen laut gerichtlicher Auskunft vom 9. 8. 2006; dazu auch Thomas Nuthmann, Mit Recht ins Web, Jura-Crashkurs für Site-Betreiber, c't 21/06, S. 204, und Holger Bleich, Lücken im System, Warum der Abmahnungsmissbrauch in Deutschland floriert, c't 13/06, S. 146

[2] Urteile des BGH vom 28. 5. 1998 (Az. I ZR 81/91) und 2. 7. 1987 (Az. I ZR 232/ 85)

[3] Urteil des BGH vom 14. 3. 2000, Az. X ZR 115/98

[4] Wild in Schricker, Urheberrecht - Kommentar, 3. Aufl. 2006, § 97 Rn. 87

[5] Urteile des BGH vom 6. 5. 2004 (Az. I ZR 2/03) und 12. 4. 1984 (Az. I ZR 45/82)

[6] Ausführlich zur Abmahnung: Kai Mielke, Denn sie wissen nicht, was sie tun, Kleines Abmahn-Einmaleins für Website-Betreiber, c't 9/05, S. 82; zur Erstattung anwaltlicher Abmahnkosten: Jan Bernd Nordemann, WRP (Wettbewerb in Recht und Praxis) 2005, S. 184
 
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Mein Tipp: Morgen sofort mit der Seitenbetreiberin für die Du arbeitest reden. Ihr erklären das sie ein Problem hat und das nicht auf Dich abwälzen kann, Du aber gerne einen Teil der Verantwortung mitträgst. Dann zusammen zum Anwalt und sih beraten lassen, hier sind die 350 Euro für die Erstberatung imho sehr gut angelegt.

Du warst da Schüler und hast das für 100 Euro gemacht, ich kann mir nicht vorstellen, dass Du dann die alleinige Verantwortung für Dein Produkt trägst.

Sie kann das nicht von einem Amateur machen lassen und dann die Hände in Unschuld waschen.
 
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fällt mir grad so ein wo ich "Schüler" höre... wie alt warst du da? wie alt bist du jetzt? wie sah das damals mit der vertragslage aus? (wie im verlinkten text zu lesen, hat der betreiber ebenso eine verantwortung, und wenn es beim "dritten" sogar nur im einen Schüler geht, der unter umständen die Tragweite einer Urheberrechtsverletzung garnicht erkennen KONNTE, dann sieht die Sache wahrscheinlich noch etwas anders aus). bloss nichts ohne anwalt unternehmen.
 

kokett

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Gott, ~1700 Euro nur wegen dem Ausschnitt einer Karte. Gj @ Gesetzgeber.
Tut mir leid für den Threadersteller, ich glaube nicht, dass er sich so aus der Affaire ziehen kann.
 

Aule2

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im wesentlichen ist dies halt ein weiteres Indiz dafür, dass es an der Zeit wäre, das Abschießen von Politikern und Ministern zu legalisieren, wenn nicht gar sogar zu fordern...

@ rechtslage: da hast du keine chance, wichtig wäre Namen des Klägers und Anwalts möglihcst massiv zu googeln, bzw auch an entsprechende Webseiten zu mailen; wenn es sich um eine Massenabmahnung handelt, könntest Du dadurch den Anwalt fangen!
Achja, und selbstverständlich Inhalt sofort entfernen, und ich würde mal ganz dreist nach einer Terminverschiebung anfragen in einem freundlichen Brief.
 
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das ist echt unfassbar. diese deppenanwälte durchforsten wahrscheinlich das netz und suchen gezielt nach solchen "leichten" opfern
 
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zum rechtsstreit kann ich nichts sagen, kenn ich mich nicht mit aus, aber vielleicht hilft dir folgende information:

Wenn du Student bist, kannst du beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Das dauert keine 30 Minuten und ist kostenlos. Mit dem Beratungshilfeschein kannst du dann zu jedem beliebigen Anwalt gehen. Dort gibst du den Beratungshilfeschein ab und zahlst darüber hinaus noch 10€ und bekommst den Rest von Vater Staat gestellt. Sollte es zum Prozess kommen kannst du auch Prozesskostenhilfe beantragen. Das wären dann wiederum 10€. Für den Fall jedoch, dass du den Prozess dann verlierst, würdest du jedoch die Prozesskosten in vollem Umfange tragen.

Dementsprechend würde ich dir raten für 10€ einfach mal ne Beratung bei nem Anwalt deines Vertrauens zu nehmen und mit dem alles weitere zu besprechen.

Hoffe das konnte ein bisschen helfen.

Grüße
 

Aule2

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Zum sog Armenrecht:
1. Nicht alle Anwälte akzeptieren es, Dich damit zu vertreten
2. Du musst entsprechend geringes Vermögen/ Einkommen haben.
3. Dazu musst Du nicht Studi sein, sondern 2 erfüllen.
(es wäre möglich, dass es noch ein besonderes Mittel für Studenten gäbe, aber das würde mich sehr wundern!)
 
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aha, ich musste weder über einkommen noch vermögen auskunft erteilen sondern lediglich immatrikulationsbescheid abgeben. und das muss jeder anwalt akzeptieren und akzeptiert auch jeder weil es nichts am honorar des anwalts ändert. der kriegt den rest wie gesagt vom staat gezahlt
 
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Vielen Dank nochmal, also ich hab jetzt auch in rl mit ein paar Leuten geredet und da ist die Meinung eigentlich einhellig, dass ich garnichts unternehmen soll und kann weil ja die angeschriebene Person, die Inhaberin des Ladens diejenige ist, die im Prinzip die Kosten etc tragen müsste, da ich es für sie ins Netz gestellt habe und sie damit ja auch Geschäft macht. Und ich kann ja nicht mit einem Anwalt mich in irgendetwas einschalten was mich (wie gesagt, im Prinzip!) garnicht betrifft...
Aber irgendwie will mir das nicht so einleuchten?!?
 
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redet bitte nicht so einen unsinn über die beratungshilfe. einen anspruch auf beratungshilfe hat jeder der eine gewisse einkommensgrenze nicht überschreitet, das muß also nicht unbedingt auf alle studenten automatisch zutreffen.

zudem dürfen anwälte einen beratungshilfesuchende nicht ablehnen; sie können lediglich (und das machen auch etliche) sehr späte termine etc geben wegen angeblicher überlastung. gibt aber genug anwälte die kein problem mit der beratungshilfe haben. zudem kann ein anwalt 10 € vom beratungshilfesuchenden verlangen; machen aber eher weniger.

außerdem falsch ist, dass der anwalt seine kosten durch die beratungshilfe gedeckt bekommt; er bekommt bei einfacher beratung ca. 35 € vom gericht und bei tätigwerden (schriftwechsel etc) ca. 100. das ist jedoch weit unter den üblichen gebühren und hat auch nichts mit dem jeweiligen streitwert zu tun.

zum aktuellen fall kann ich nur vermuten, dass der abmahnende anwalt im recht ist; zu klären wäre hier nur, wer denn nun für das geld aufkommen muß. wäre diese frau keine freundin der familie würde ich es hier auf zumindest eine anwaltliche beratung zu diesem thema ankommen lassen.

übrigens war auch schon vor 2 jahren eigentlich ausreichend bekannt, dass man nicht einfach fremdes material auf seine homepage stellen darf.
 
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wie sind sie eigentlich an deine adresse gekommen?
 
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ich hab den Brief nicht bekommen sondern der Laden, für den ich diese Site gemacht habe.
Er ist an dessen Inhaberin gerichtet, weswegen icih eben immer noch im Zweifel bin, ob ich in dieser Sache überhaupt nirgendetwas tun kann/soll, nachdem ich ja für eine kleine Aufwandsentschädigung auf ihre Bitte hin diese Site programmiert hab.
(Es geht nicht darum dass ich mich aus der Affäre ziehen will, sondern darum ob ich überhaupt einen Anwalt mit Befugnissen in dieser Sache einschalten kann.)
 
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über sowas ähnliches (kein stadplan sondern bilder von prominten, wenn ich mich nicht irre) war ein artikel im spiegel. der betroffene ging vor gericht und war am ende paar tausend euro ärmer. berichte auf jeden fall wies ausgegangen ist
 
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jo werd ich machen!
Aber weiß vielleicht jemand wie das mit meiner Verantwortlichkeit ist? (siehe meinen letzten Beitrag)
 
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sofern du kein/wenig einkommen hast kannst du damit auf jeden im rahmen der beratungshilfe einen anwalt einschalten. hier gibt es dann 2 wege, faule anwälte lassen ihre mandanten sich den beratungshilfeschein selbst beim amtsgericht abholen, eifrige erledigen das für den mandanten selber; bzw. ist in manchen gerichtsbezirken sogar vorgeschrieben, dass der ratsuchende selber zum gericht muß.

das ist dann aber auch keine große sache da, gehst halt halt da einfach zur beratungshilfestelle mit personalausweis, einkommensnachweis (bzw. schülerausweis oder sowas), kontoauszug und noch dem forderungsschreiben von diesem anwalt, erklärst denen kurz worum es geht und bekommst dann sonen wisch wo draufsteht, dass du dir damit jetzt nen anwalt suchen kannst der jetzt maximal 10 € von dir verlangen darf.

allerdings würde ich dir raten, dir nen anwalt zu suchen, der die beratungshilfe für dich beantragt, könnte sonst evtl (eher unwahrscheinlich aber nicht ausschließbar) probleme geben weil du ja eben nur der ersteller der seite bist aber nicht der eigentümer und vielleicht gibts auch ne dumme nachfrage von wegen ob du nachweisen kannst dass du der ersteller und somit der ratsuchende bist, z.bsp. durch eine quittung die du sicherlich nicht hast.
 

Devotika

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Junge, geh zum Anwalt und check diese Seite und schreib' denen 'ne Mail, damit du mal ein bisschen Sicherheit bekommst.

Wenn du nichts tust und Mitschuld hast, bist du hinterher sonst doppelt gearscht.

Und da kannst du dich auch mal garnicht auf Fairness seitens der Gesetze bzw. der Gerichte verlassen, denn das ist genau einer der Bereiche wo mit dem Deutschen Gesetz seit Jahren/Jahrzehnten schon Schindluder betrieben wird und das ist auch noch völlig legal.

Also hör auf ihr herumzuposten in der Hoffnung, dass evtl. nichts passiert, sondern geh zum Anwalt.
 
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