Abmahnanwalt....

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Gießem
ist das nicht dieser "bekannte" münchner anwalt der wegen so geschichten wie ftpwelt "geschichte" geschrieben hat? hat der net selbst p2p projekte am laufen?

gut so, ab in den knast mit dem sitzpisser!
 

reh

Guest
Es gibt sie doch, die Gerechtigkeit. Verdient, verdient, verdient. 8D
 
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Solche menschen ziehen den kompletten berufsstand runter, ich wäre sogar dafür dem die anwaltszulassung zu entziehen. Auch wenn er gerade bei den serienabmahnungen sich noch in den grenzen der legalität hält, zeigen die anderen gegen ihn laufendes verfahren, z.B. wegen verunrtreung von mandantengelndern, dass er sich als unfähig erwiesen hat den anwaltsberuf auszuüben.

@Pikkart: Der typ den du meinst is Bernhard Syndikus, trotzdem passts insoweit, da Syndikus als Anwalt in Gravenreuths kanzlei tätig war.
 
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cool find ich auch die richterin die ihn anstatt der üblichen geldstrafe gleich mal ohne bewährung hinter schwedische Gardienen schickt
 
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er war wohl schonmal vorbestraft wegen geldfälschung oder sowas^^
 

Shihatsu

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Günni, heb mal die Seife auf...

Absolut verdient. Ein solcher Herr gehört hart rangenommen.
 
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er war vorbestraft wegen urkundenfälschung. interessant aber leider von den medien unerwähnt in diesem zusammenhang, dass ein anwalt nach neuester rechtssprechung der aus eigenem interesse abmahnt dem gegner das eigene tätigwerden (abmahnkosten) überhaupt nicht in rechnung stellen darf.
 
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Wieso darf ein Vorbestrafter überhaupt noch als Anwalt arbeiten?
 
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Das Berliner Amtsgericht Tiergarten glaubte ihm nun gestern nicht, dass er wegen "Chaos" in seinem Büro und mangelnder Rechtskenntnis nicht gewusst habe, dass ihm das Geld nicht mehr zustand.

ohne worte.
 
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na endlich, der kelr hat mehr als genug leute hart genervt.
 
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Original geschrieben von Kuma
Wieso darf ein Vorbestrafter überhaupt noch als Anwalt arbeiten?

also, bisher warst du mir immer sehr sympatisch (P.S.: errinerst du dich noch an das AbC Clanforum von inwc3.de ? du awrst da ne zeitlang admin :) :)), AbC]MatriX[ war ich..) aber die aussage ist doch mal totaler müll.

sinnvoll wäre es meiner meinung nach, wenn einem anwalt seine lizenz entzogen wird, wenn er vorbestraft wird, wenn er schon anwalt ist.
 
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Sinn macht das schon. Wer sich durch ne vorstrafe unfähig gezeigt hat die geltende rechtsordnung zu beachten zeigt damit auch, dass er eindeutig nicht geeignet ist andere hinsichtlich dieser rechtsordnung zu vertreten.

Nur muss und wird auch nach schwere der vorstrafe differenziert. Wer als jugendlicher nen ladendiebstahl begangen hat, oder als erwachsener in ne kneipenschlägere verwickelt war, kriegt deswegen noch nicht die anwaltszulassung verwehrt. Wer dagegen nen raub, mord oder schweren betrug begangen hat, zeigt seine rechtsfeindliche gesinnung und sollte deswegen auch nicht als vertreter des Rechts tätig werden. Dasselbe gilt auch für die nachträgliche aberkannung der anwaltszulassung.
 
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Original geschrieben von ComputerJunky
sinnvoll wäre es meiner meinung nach, wenn einem anwalt seine lizenz entzogen wird, wenn er vorbestraft wird, wenn er schon anwalt ist.
So meinte ich das eigentlich auch, wobei ich auch dem zustimme was Greg noch dazu gesagt hat. Dass jemandem ein Berufszweig wegen eines einmaligen Ausrutschers in der Vergangenheit verbaut wird muss natürlich nicht sein, wobei es da wie Greg erwähnte auf die Tat ankommt.
 
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Der kann wegen so nem kleinen Betrag (6xx€ sind für die Taz wohl nicht wirklich von belang) sofort deren domain pfänden?
Geht das echt so einfach?
 
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hätten sie die 6xx euro wirklich nicht bezahlt hätte er auch ne pfändung bei der taz bank erwirken können; was im normalfall auch deutlich schneller den fehlenden betrag erbracht hätte.

zudem ist bei so einer domain pfändung sowieso nahezu undenkbar, dass ein dritter die domain nach einem potentiellen erwerb auch hätte nutzen dürfen.

war halt einfach absichtliche publicity mache unter fadenscheinigen gründen und fadenscheiniger vorgehensweise. und genau so hat es offensichtlich auch der richter gesehen und eine entsprechende strafe verhängt (wenn jemand bei seinen gaunereien auch noch die (mahn)gerichte missbraucht ist irgendwann schluss mit höflich), die aber imho noch keine rechtskraft erlangt hat.
 
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