Also ich lese gerade nochmal bei wiki...
http://de.wikipedia.org/wiki/Führungszeugnis
Es gibt wohl das Bundeszentralregister und das Führungszeugnis. Hat Terra ja schon geschrieben.
Beide sind zwar nicht das gleiche, aber schon voneinander abhängig.
Mal die wichtigsten Stellen:
Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 Abs. 2 BZRG).
Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis
u.a. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen
Da oft die Frage bestehen bleibt, was denn nun in der persönlichen Akte beim BZRG steht (siehe auch Bundeszentralregistergesetz - BZRG), ist es unter Umständen hilfreich, in diese Einsicht zu nehmen. Geschehen kann dies durch einen formlosen Antrag auf Einsichtnahme in den persönlichen Bundeszentralregisterauszug (zu wenden an: Bundesamt für Justiz, Sachgebiet: Tilgung), in dem ein Amtsgericht genannt werden muss, zu dem die Unterlagen übermittelt werden, und von dem man zur Einsicht benachrichtigt wird.
Die Anforderung des Bundeszentralregisterauszugs zur Einsichtnahme ist kostenlos.
Für Jugendstrafsachen gibt es zT noch das Erzeihungsregister. Da kommen dann wohl auch z.B eingestellte Verfahren rein, aber darauf kann die Polizei nicht zugreifen.
Außerdem gibt es wohl noch ein zentrales Staatsanwaltliches Verfahrensregister (
http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Staatsanwaltschaftliches_Verfahrensregister), in dem alle Verfahrenseinleitungen und Verfahrenserledigungen gesammelt werden. Die müssen aber wohl auch nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden (§494 stpo).
Eintragungen im ZStV werden bei Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, sofort mit Eintragung der Urteilsdaten im Bundeszentralregister gelöscht. Bei Strafbefehlen gilt dies entsprechend, sobald diese rechtskräftig werden. Endet das Verfahren mit Freispruch oder wird es eingestellt, werden die Daten zwei Jahre nach Erledigung des Strafverfahrens gelöscht.
Eventuell aber auch wieder in dem Sinn wie die Punkte in Flensburg, dass erst dann alles gelöscht wird, wenn seit x Jahren nix mehr dazugekommen ist, kA. Da sind aber wohl wirklich alle Kleinstverfahren dabei. Auch Einstellungen. Und darauf hat auch die Polizei Zugriff. Keine Ahnung, ob auch aus ihrem Auto heraus (kann ich mir fast nicht vorstellen, aber kA).
Allerdings gehe ich davon aus, dass es noch irgendwelche nicht-öffentlichen Datenbanken im Polizeicomputer gibt, wo dann alles immer drinsteht. Ist sicher nicht rechtens, aber man kommt wohl nicht ran bzw. bekommt keine Einsicht. Allerdings dürfen solche Sachen vom Richter nicht verwendet werden, sonst Revisionsgrund.
Das hier kann also eigentlich nicht sein.
wir hatten mal nen mandanten der vor 20 jahren den führerschein entzogen bekommen hat nach zigmal bei rot fahren usw; sich danach aber nie wieder was hat zuschulden kommen lassen. dann einmal fahrerflucht jetzt (berufskraftfahrer und beim ausparken nen parkenden pkw geschrammt und nicht gemerkt) und zack führerschein weg + lange sperre, job weg, frau weg. richter meinte so hohe strafe weil böser wiederholungstäter.
Denn solche Sachen dürften niemals noch drinstehen. (
http://www.juraforum.de/gesetze/BZRG/46/46_BZRG_l%E4nge_der_tilgungsfrist.html) Und selbst wenn, dann dürften sie nicht vom Richter genutzt werden...
€: @übermir - In irgendwelchen Führungszeugnissen, die jemand zu sehen bekommt, kann das eigentlich - hoffe ich doch - nicht drinstehen, v.a., wenn es als Minderjähriger war.