Ab wann ist man vorbestraft?

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Joa also würd mich mal interessieren ab wann man als "vorbestraft" gilt, dh. also der Arbeitgeber bei Akteneinsicht was zu sehen bekommt.

1. Strafzettel (lol)
2. Verurteilung mit Sozialstunden/Geldstrafe
3. Verurteilung mit Bewährungsstrafe
4. Verurteilung mit Gefängnisstrafe

Jura studenten vor pls.

(und nein, kein aktueller Anlass)
 
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90tagesätze/3monate bau, oder wenn du x bestimmte kleine delikte "anhäufst".
 

Deleted_38330

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Scheiße, dann bin ich Vorbestraft. Nachdem ich meinen Führerschein nicht innerhalb der Frist abgegeben hatte, weil ich dachte, dass ich drei Monate Zeit dazu hätte, schickte man mir einen Strafbefehl. Praktisch daran war aber, dass ich den Führerschein dann per Post hin schicken konnte und auch wieder per Post zurück bekam.
Ohne § 46 jetzt gelesen zu haben, gehe ich davon aus, dass das nach fünf Jahren wieder gelöscht wird. Hab also noch zwei :cool:
 
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inwiefern gelöscht? im bundeszentralregister steht dein leben lang was jemals gegen dich ermittelt / geurteilt wurde; selbst eingestellte verfahren etc.

das vorstrafenregister ist nur relevant für private arbeitgeber, sonst niemanden. quasi jeder andere (beim auswandern, öffentlicher dienst, bei neuen strafsachen etc) schaut in das bundeszentralregister. so zumindest meine erfahrung. ich hab schon bzr-auszüge von 50 jährigen gesehen wo drin stand das die mit 16 an unerlaubten demos teilgenommen haben.
 

NetReaper

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inwiefern gelöscht? im bundeszentralregister steht dein leben lang was jemals gegen dich ermittelt / geurteilt wurde; selbst eingestellte verfahren etc.

das vorstrafenregister ist nur relevant für private arbeitgeber, sonst niemanden. quasi jeder andere (beim auswandern, öffentlicher dienst, bei neuen strafsachen etc) schaut in das bundeszentralregister. so zumindest meine erfahrung. ich hab schon bzr-auszüge von 50 jährigen gesehen wo drin stand das die mit 16 an unerlaubten demos teilgenommen haben.

Soll also heißen: wenn Kackn00bs bei der Polizei gegen jemanden ermitteln, der ganz klar unschuldig ist und wenn das Verfahren ganz flott eingestellt wird wegen mangelndem Tatverdachts, sprich wenn der Staat den Fehler gemacht hat jemanden falsches ins Visier zu nehmen, dann bleibt das für immer im Bundeszentralregister stehen?

Interessant.
 
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ja da stehen auch eingestellte verfahren drin, mit jeweiligem grund halt. eigentlich sollte das nicht so sein unbedingt und in bestimmten abständen gelöscht werden, aber siehe mein beispiel geschieht das offenbar nicht pauschal, und das war mitnichten kein einzelfall.
 
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kann man so eine löschung nicht gerichtlch beantragen..?
 

NetReaper

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Wikipedia sagt, dass man eine Vollauskunft nur in bestimmten Fällen für sich selbst beantragen kann. Was ist das denn für ein verqueres Ding?
 
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die sicherste möglichkeit volle einsicht zu bekommen ist ne straftat zu begehen und nen anwalt einzuschalten; der volle auszug aus dem bundeszentralregister steht in der jeweiligen akte drin und wird in der regel auch vom richter bei der straffindung berücksichtigt. wir hatten mal nen mandanten der vor 20 jahren den führerschein entzogen bekommen hat nach zigmal bei rot fahren usw; sich danach aber nie wieder was hat zuschulden kommen lassen. dann einmal fahrerflucht jetzt (berufskraftfahrer und beim ausparken nen parkenden pkw geschrammt und nicht gemerkt) und zack führerschein weg + lange sperre, job weg, frau weg. richter meinte so hohe strafe weil böser wiederholungstäter.
 
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ich hab grad langeweile und sone akte in der hand und zitiere aus seinem vollen aktuellen bzr auszug; der typ ist vor 1970 geboren:

198x: fahren ohne fahrerlaubnis; verfahren eingestellt + richterliche ermahnung
198x: beförderungserschleichung (schwarzfahren); richterliche verwarnung
199x: beleidigung; verurteilt mit < 50 tagessätzen
198x: gemeinschaftlicher diebstahl; bewährungsstrafe; führerscheinsperre
198x: sachbeschädigung; < 20 tagessätze
199x: trunkenheit am stuer; > 50 tagessätze
199x: gemeinschaftlicher diebstahl: freiheitsstrafe
199x: notrufmissbrauch; < 15 tagessätze
199x: betrug; < 50 tagessätze
199x: nachträgliche gesamtstrafe für beide vorhergehende; < 50 tagessätze
199x: sachbeschädigung und beleidigung; tagessätze
200x: notrufmissbrauch + bedrohung; freiheitsstrafe
200x: bedrohung; freiheitsstrafe
200x: notrufmissbrauch, widerstand gegen polize; > 50 tagessätze
200x: falsche verdächtigung; > 50 tagessätze

:ugly: klar der typ ist krass. aber wie man vor allem an den ersten beiden punkten sieht wird sicherlich kaum automatisch gelöscht und wirklich alles "aufgehoben". und das ist halt kein einzelfall; ich kenn es aus der praxis, sprich den bzr die wir bekommen, nicht anders.
 
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Geiler Typ. Der heißt entweder Biff, Ahmed oder Stanislaw.
 
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ist ein urdeutscher ~

die meisten leute mit jahrzehntelangen akten sind deutsche; die migranten haben idr nur so max 5-10 jahre lang scheisse gebaut; sprich entweder früher nicht oder aber aufgehört nach der (zwangs)heirat.
 
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Ich meine auch, dass das gelöscht werden muss, wenn man es beantragt. Aber ich mach mich nochmal bei der Jurafachfrau meines Vertrauens schlau...
 
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Vor Gericht hat der Richter bei mir erwaehnt das ich ja schon mal mit 15 auffaellig geworden bin (Hab nen Schokoriegel geklaut), da war ich schon ein wenig erschrocken das die Daten wohl fuer immer gespeichert bleiben.
 
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BZR =/= polizeiliches Führungszeugnis

Für eine "Vorstrafe" im klassischen Sinne ist die magische Grenze von 90 Tagessätzen gemeint. Hab gestern bei Staatsanwaltschaft nen BZR gesehen, dass noch 20 Jahre alte Einträge enthielt....

Zu den Fristen sagt die Homepage folgendes:
"Eintragungen über Verurteilungen werden nicht auf Dauer im Zentralregister gespeichert. Aus Gründen der Resozialisierung hat der Gesetzgeber vielmehr ein gestaffeltes System von Fristen geschaffen, nach deren Ablauf Verurteilungen zunächst nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen und schließlich vollständig aus dem Register entfernt werden (vgl. §§ 34, 46 BZRG). Auch besteht die Möglichkeit, in besonderen Härtefällen abweichend von der gesetzlichen Fristenregelung eine Registervergünstigung zu gewähren. Wird ein entsprechender Antrag, über den das Bundesamt für Justiz entscheidet, abgelehnt, ist die Beschwerde zum Bundesministerium der Justiz und danach die Anrufung des Kammergerichts Berlin nach §§ 23 ff. EGGVG möglich."

Ewig also wohl nicht, keine Ahnung wie sehr das mittlerweile automatisiert ist und wieviel Schludrigkeit da im Spiel ist.
 
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Ist imho auch ne absolute Schweinerei sowas. Hatte letztens ein Mädel kennengelernt und die meinte, bei ihr konnte nen Bulle bei ner normalen Personenkontrolle auf der Autobahn feststellen, dass sie vor 5+ Jahren mit ganz wenig Gras aufgegriffen worden sei (Anklage natürlich fallen gelassen). Ich mein - wo sind wir denn hier? Die haben deswegen ohne jeglichen weiteren Verdacht über ne Stunde bei der Personenkontrolle jeden Koffer aus'm Auto durchsucht. rofl² Keine Ahnung, woher der Bulle das hatte - ausm BZR jawohl kaum, also muss wohl Polizei-Akte gewesen sein. Und dass sowas dort nach 5+ Jahren noch drinsteht, geht mir einfach nicht in den Kopf. Noch dazu, dass man es selbst nicht mal einsehen kann. WTF?
 
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Wenn die Polizei ne Personenabfrage macht, werden eigentlich alle Dinge angegeben: "War mal Sexualstraftäter", "Bewaffnet", "BTM", "BTM-Konsument", "Gewalttätig"...wenn man wegen Betruges oder so mal was war wird gesagt "hat ne Akte in der Stadt X".
 
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da könnt ihr euch sicher sein, sobald ich nem grünen bei egal was für ner art von kontrolle meinen ausweis unter die nase halte habe ich 3 stunden zutun.

und das kann nur mit dingen von vor > 3 jahren zusammenhängen.
die hatten es schon drauf mir sachen unter die nase zu reiben die über 15 jahre her sind.
von wegen schwerst krimineller weil ich nen ypsheft gimmick im edeka hab mitgehen lassen....
 
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Aber das KANN doch nicht rechtens sein!? Rechtsverdreher vor plz
 
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imho eigentlich nicht, wird aber so praktiziert.

hatte grad ne andere akte in der hand; der typ ist wie ich 79 geboren, hat aber mittlerweile 40 einträge im BZR :ugly:. davon alleine knapp 5 als minderjähriger (schwarzfahren, diebstahl); diese 5 alle eingestellt, stehen aber halt dennoch drin.

und mittlerweile ist es beispielsweise in essen so, dass man bei schwarzfahren generell ein ermittlungsverfahren an den hals bekommt, selbst wenn die alle eingestellt werden. warum nur :rolleyes:
 
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werden die vllt nur gelöscht, wenn über ne gewisse zeit nix dazu kommt?
 
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Scheisse ich hab mal mit 10 oder so Ü-Eier im großen Stil aus den Supermärkten der Umgebung mitgehen lassen bis sie mich im Schlecker gebusted haben.
Wollte die fking Zwergensammlung halt unbedingt komplett haben war quasi Mundraub! :8[:

Wird son Unsinn auch so lange gespeichert? Wtf?
 
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Also ich lese gerade nochmal bei wiki...http://de.wikipedia.org/wiki/Führungszeugnis

Es gibt wohl das Bundeszentralregister und das Führungszeugnis. Hat Terra ja schon geschrieben.

Beide sind zwar nicht das gleiche, aber schon voneinander abhängig.

Mal die wichtigsten Stellen:
Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt (siehe § 46 BZRG). Jedoch werden nicht alle Verurteilungen, die im Bundeszentralregister stehen, auch in das Führungszeugnis übernommen (siehe unten). Auch gelten für die Verurteilungen, die in das Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen als beim Bundeszentralregister (3, 5 oder 10 Jahre, vgl. § 34 BZRG). Kommt vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen hiervon gelten für Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten, vgl. (§ 38 Abs. 2 BZRG).

Folgende Registereinträge finden keinen Eingang in das Führungszeugnis
u.a. erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen

Da oft die Frage bestehen bleibt, was denn nun in der persönlichen Akte beim BZRG steht (siehe auch Bundeszentralregistergesetz - BZRG), ist es unter Umständen hilfreich, in diese Einsicht zu nehmen. Geschehen kann dies durch einen formlosen Antrag auf Einsichtnahme in den persönlichen Bundeszentralregisterauszug (zu wenden an: Bundesamt für Justiz, Sachgebiet: Tilgung), in dem ein Amtsgericht genannt werden muss, zu dem die Unterlagen übermittelt werden, und von dem man zur Einsicht benachrichtigt wird.

Die Anforderung des Bundeszentralregisterauszugs zur Einsichtnahme ist kostenlos.

Für Jugendstrafsachen gibt es zT noch das Erzeihungsregister. Da kommen dann wohl auch z.B eingestellte Verfahren rein, aber darauf kann die Polizei nicht zugreifen.

Außerdem gibt es wohl noch ein zentrales Staatsanwaltliches Verfahrensregister (http://de.wikipedia.org/wiki/Zentrales_Staatsanwaltschaftliches_Verfahrensregister), in dem alle Verfahrenseinleitungen und Verfahrenserledigungen gesammelt werden. Die müssen aber wohl auch nach einer bestimmten Zeit gelöscht werden (§494 stpo).
Eintragungen im ZStV werden bei Strafverfahren, die mit einem Urteil (ohne Freispruch) enden, sofort mit Eintragung der Urteilsdaten im Bundeszentralregister gelöscht. Bei Strafbefehlen gilt dies entsprechend, sobald diese rechtskräftig werden. Endet das Verfahren mit Freispruch oder wird es eingestellt, werden die Daten zwei Jahre nach Erledigung des Strafverfahrens gelöscht.
Eventuell aber auch wieder in dem Sinn wie die Punkte in Flensburg, dass erst dann alles gelöscht wird, wenn seit x Jahren nix mehr dazugekommen ist, kA. Da sind aber wohl wirklich alle Kleinstverfahren dabei. Auch Einstellungen. Und darauf hat auch die Polizei Zugriff. Keine Ahnung, ob auch aus ihrem Auto heraus (kann ich mir fast nicht vorstellen, aber kA).

Allerdings gehe ich davon aus, dass es noch irgendwelche nicht-öffentlichen Datenbanken im Polizeicomputer gibt, wo dann alles immer drinsteht. Ist sicher nicht rechtens, aber man kommt wohl nicht ran bzw. bekommt keine Einsicht. Allerdings dürfen solche Sachen vom Richter nicht verwendet werden, sonst Revisionsgrund.

Das hier kann also eigentlich nicht sein.
wir hatten mal nen mandanten der vor 20 jahren den führerschein entzogen bekommen hat nach zigmal bei rot fahren usw; sich danach aber nie wieder was hat zuschulden kommen lassen. dann einmal fahrerflucht jetzt (berufskraftfahrer und beim ausparken nen parkenden pkw geschrammt und nicht gemerkt) und zack führerschein weg + lange sperre, job weg, frau weg. richter meinte so hohe strafe weil böser wiederholungstäter.
Denn solche Sachen dürften niemals noch drinstehen. (http://www.juraforum.de/gesetze/BZRG/46/46_BZRG_l%E4nge_der_tilgungsfrist.html) Und selbst wenn, dann dürften sie nicht vom Richter genutzt werden...

€: @übermir - In irgendwelchen Führungszeugnissen, die jemand zu sehen bekommt, kann das eigentlich - hoffe ich doch - nicht drinstehen, v.a., wenn es als Minderjähriger war.
 
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genau. um das mal zusammenzufassen: Jeder Eintrag wird nach Ablauf der entsprechenden Frist gelöscht, sofern innerhalb dieser Frist kein neuer dazugekommen ist.
Kommt einer dazu, bleiben ALLE Einträge erhalten, bis die Frist für den LETZTEN abgelaufen ist.
Sollte nicht so schwer zu verstehen sein und wird zumindest an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin wo viele Beamte ausgebildet werden so gelehrt.
 
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das es schwer zu verstehen ist hat niemand gesagt; der allgemeine tenor hier war eher ein nachfrage.

nach welcher rechtsgrundlage landen einträge ohne jedwede verurteilung sondern eben schlichtweg eingestellte verfahren dort?
 

NetReaper

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nach welcher rechtsgrundlage landen einträge ohne jedwede verurteilung sondern eben schlichtweg eingestellte verfahren dort?

Ist doch klar: Wer sich einmal verdächtig gemacht hat, der bleibt ja wohl verdächtig. Es heißt ja nicht, dass er nichts getan hat. Es heißt dann ja nur, dass man es nicht nachweisen konnte.

Übrigens ein tolles Neusprech: "verdächtigt werden" vs. "sich verdächtig machen".
 
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genau. um das mal zusammenzufassen: Jeder Eintrag wird nach Ablauf der entsprechenden Frist gelöscht, sofern innerhalb dieser Frist kein neuer dazugekommen ist.
Kommt einer dazu, bleiben ALLE Einträge erhalten, bis die Frist für den LETZTEN abgelaufen ist.
Sollte nicht so schwer zu verstehen sein und wird zumindest an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Berlin wo viele Beamte ausgebildet werden so gelehrt.

die frage ist doch aber gilt das für alle einträge oder nur für verurteilungen? weil wenn 1. dann ist mal hart fail am start oder?
 
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Naja - wenn es nur um die fallengelassenen/kleinen Einträge geht, dann gilt das Staatsanwaltliche Verfahrensregister. Dort bleiben sie 2 Jahre drin. Allerdings kein Plan, ob dort das "Wird erst gelöscht, wenn der letzte Eintrag zwei Jahre her ist"-System auch gilt. Wobei die Frage ist, ob man sich permanent verdächtig macht. Würde mich aber auch interessieren.

(Große) Verurteilungen gehen ins BZR (siehe wiki). Das sind aber _nur_ rechtskräftige Verurteilungen. Und dort gilt dann auf jeden Fall das von Syzygy nochmal zusammengefasste System.
 
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bbw, wie du an meinen beispielen siehst landen auch eingestellte (!) verfahren im BZR. ich kann gerne die tage mal paar so akten kopieren, an entsprechenden stellen schwärzen und hier reinstellen.
 

NetReaper

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Wenn das nicht gegen irgendwelche Datenschutzrichtlinien verstößt, gerne. Denn ich könnte mir vorstellen, dass sich diese Daten so gut anonymisieren lassen wie ein Fingerabdruck.
 

haviii

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Wer hat euch eigentlich diesen DATENSCHUTZ!!!!! - FLoh ins Ohr gesetzt.

Es gibt von staatlicher Seite keinen Datenschutz. Jeder Praktikant bei Polizei / Diensten kann euch komplett screenen.
 
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:rofl:

haviii ist einfach eine bereicherung für dieses forum
 
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Wer hat euch eigentlich diesen DATENSCHUTZ!!!!! - FLoh ins Ohr gesetzt.

Es gibt von staatlicher Seite keinen Datenschutz. Jeder Praktikant bei Polizei / Diensten kann euch komplett screenen.

Blödsinn. Ich hab jahrelang bei der Polizei gearbeitet und die Keycards für den Elektronischen Datenzugriff sind je nach "Rang" und Position anders codiert und genau danach richtet es sich auf welche Infos Du Zugriff bekommst und auf welche nicht. Im Gegenteil, es wird genau geloggt auf welche Daten die Dich garnichts angehen Du nur *probierst* Zugriff zu bekommen und das kann schon zu Ärger führen.

Korrekt ist, dass die Kollegen natürlich "unter der Hand" auch mal Akten ausleihen oder Infos weitergeben an jemanden der eigentlich keinen Zugriff hätte, aber der Abruf der Daten muss immer durch einen Berechtigten erfolgen und wird gespeichert (wer, wann mit welcher ID welche Daten angesehen hat). Irgendwelche "Praktikanten" sehen einen Scheiss, auf deren Card ist nämlich nur die Zugangscodierung für die Standard-Dienstzimmer drauf, damit sie durch die Tür kommen, viel mehr aber auch nicht.
 
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