ab wann arbeitslos melden?

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befinde mich momentan in einer befristeten anstellung bis 30.11. diesen jahres.
derzeit auf jobsuche, halt einige vorstellungsgespräche, aber noch keine definitive zusage. nun is mir ja der gedanke nach "arbeitslos melden" gekommen. finde dazu leider keine aktuellen konkreten angaben im netz.
ab wann muss ich das tun? schon zu spät? nie dran gedacht, sagt mir ja keiner was :8[:
ist es noch ok wenn ichs jetz erst mache (2 monate vor beendigung)?
 
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Arbeitslos musst du dich melden, sobald du weißt, dass du arbeitslos werden wirst (sprich, wenn dein Vertrag ausläuft)!
 
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naja wann die befristete anstellung endet weiß ich schon seit ca. einem jahr (kam noch zivi dazwischen, 6 monatige anstellung nach der ausbildung geteilt in 2 x 3 monate).
heißt das es reicht wenn ich mich in den nächsten tagen da melde oder muss ich schon mit alg-abzügen rechnen weil ich irgendwas von "3 monate vorher" gelesen hab?
 
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3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnis ist die Frist, die es einzuhalten gilt, es sei denn natürlich man hat es erst später erfahren. Dann unmittelbar.

Bei Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses sind Sie verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor Beendigung bei der Agentur für Arbeit als Arbeit suchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- und Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Ihrer Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen.

Auch wenn der Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung in Aussicht stellt oder der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht wird, besteht die Pflicht zur Meldung. Lediglich bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis gilt die Pflicht zur Meldung nicht.
 
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hab jetz nochn unterschied zw. "arbeitssuchend und arbeitslos melden" gelesen. dass abeitslos frühestens 3 monate vorher geht und arbeitssuchend eben spätestens 3 monate vorher zu erfolgen hat.

son scheiss!
rechne zwar nicht unbedingt damit längerfristig arbeitslos zu sein geschweige denn überhaupt, aber es is halt doch etwas was man wissen sollte und ich hatte bis heute keinen schimmer von der "pflicht". wieso wird einem sowas net gesagt :|

leider noch nix über konsequenzen gefunden. weils ja jetz nen monat zu spät wäre.
 
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normalerweise 3 monate vorher aber wenn du schon länger weisst dass du arbeitslos werden könntest hättest du das schon sagen müssen ab dem zeitpunkt wo dus wusstest... aber np sag einfach du wusstest das nicht blabla red bissl blöd her dann sagen die kekek hab ich damals au gemacht

konsequenzen -> mögliche geldsperre, aber nur wenn du n A******** als "bearbeiter" hast
 
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Original geschrieben von Kuma
3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnis ist die Frist, die es einzuhalten gilt, es sei denn natürlich man hat es erst später erfahren. Dann unmittelbar.


wobei man sich nicht alzuviel vorher arbeitslos melden kann, kumpel versucht das ~ nen halbes jahr vorher zu machen, aber das arbeitsamt halt nicht so wahnsinnig klug.
 
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der unterschied zwischen arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet liegt schlichtweg darin, dass du kein alg II bekommst wenn du nicht arbeitssuchend gemeldet bist; wenn es dir aber um alg I geht, sprich das normale arbeitslosengeld aus der entsprechenden versicherung, dann ist es imho (!) völlig egal wann du dich meldest, geld bekommste jedoch erst ab dem tag an dem dich arbeitslos (!, arbeitssuchend ist hier keine voraussetzung) gemeldet hast.

sprich wenn du dich einen tag vorher meldest haste zwar anspruch auf das volle alg I ab tag 1 arbeitslosigkeit; unter umständen mußte aber lange drauf warten wegen der bearbeitungszeit. sich für ALG 1 zu melden geht imho auch noch nicht 3 monate vorher, ist ja auch recht sinnfrei weil du für ALG 1 niemanden beweisen mußt dass du alles tust (aka arbeitssuchend melden usw) um ne neue arbeit zu finden; diesen zwang gibt es nur bei ALG 2.

so oder so ist es also nie verkehrt sich frühzeitig zu melden; und sich arbeitssuchend melden ist auch als ALG 1 empfänger nicht falsch, vielleicht gehörst du ja zu den paar wenigen die tatsächlich vom arbeitsamt vermittelt werden und nicht aus ner eigeninitative heraus.
 
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die eigeninitiative erfolgt von mir seit ca. 3 monaten. wie gesagt, ich wusste nix von der pflicht mit dieser 3-monats-regel. dass mir das AA da nichts gescheites vermittelt außer irgendwelche zeitarbeitsfirmen is mir allerdings schon länger bekannt, deswegen hats mich net weiter interessiert.

natürlich würde ich möglichst viel alg einheimsen wollen, wenn ich (angenommen) 2 / 3 monate arbeitslos sein sollte. ich wackel heut einfach ma aufs AA, bzw. zur AA heißt das ja jetz, und stell mich dumm. mal schaun was die sagen.
 
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war eben dort ... erstma isses erschreckend wie asozial es da zugeht und was für pack sich da rumtreibt. nen großer ansporn noch energischer arbeit zu suchen isses zumindest. naja und dann die bekannte arschruhe.

ergebnis:

antrag bekommen warum man sich "zu spät" meldet, allerdings mit dem mündlichen vermerk, dass bei ersteintragungen bei der AA bzw. erstmalige beantragung von alg berücksichtigt wird und man theoretisch keine sperre bekommt.
soll laut deren aussage nur für bereits schonmal gemeldete sein.
 
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