65 Euro bezahlen wegen soner seite....

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Jo ihr kennt das ja: Man meldet sich wo an, und aufeinmal muss man Geld bezahlen weil man irgendwelche AGB's angenommen hat wo dann was voner Zahlugn drin steht, bzw. unten im Kleingedruckten auf der Seite....Geht nicht um mich, sondern um eine Freundin. Ich denke als normale inet user erkennt man sone seiten auf dem ersten blick, nur sie ist da halt bisl "nubi".

Es geh tum genealogie.de .....irgendsonen Ahnugsforschungszeugsgenealogie.de

Kennt sich jemand damit aus, muss man zahlen? Sie hat bereits eine Mahnung bekommen, inder mit dem Anwalt gedroht wird, falls nich tbis zum 08.02.07 das Geld da ist.

Ich denke, dass dieses vorgehen bei diesen Seiten überall gleich ist, also wer ähnliche Erfahrungen hat, auch mit anderen seiten dieser art, bitte mal sagen was draus geworden ist und ob man das bezahlen muss.

danke!
 

DickerDinosaurier

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Na, solange sie nicht so dumm war, ihren echten Namen+Anschrift und/oder eine "echte" E-Mail-Adresse mit ihren Daten anzugeben, werden die nix machen können, wegen sowas gibt kein Provider ne Anschrift raus.
Wenn die allerdings schon die Anschrift etc. haben würde ich die 65 Euro wohl eher bezahlen, denn wenn sie nur net aufmerksam genug gelesen hat dann ist das nun mal ihr Pech und sie muss auch eigentlich zahlen.
Natürlich kann mans auch auf einen gerichtlichen Vergleich ankommen lassen, also wenn man aufgrund eigener Unachtsamkeit die deutsche Justiz noch mehr belasten will und obendrein ne Rechtschutzversicherung hat, dann los.
 
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auf der seite in deren vertrag steht auch noch:

5. WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat
ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, e-mail) widerrufen.

vielleicht sollte man davon gebrauch machen ?!?
 
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Was für ein Zufall. Ist bei mir auch vorn paar Tagen eingetrudelt die Rechnung...würde mich aber STARK wundern, wenn ich da mal meine echte Adresse angegeben hätte.
 
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Original geschrieben von DickerDinosaurier
Na, solange sie nicht so dumm war, ihren echten Namen+Anschrift und/oder eine "echte" E-Mail-Adresse mit ihren Daten anzugeben, werden die nix machen können, wegen sowas gibt kein Provider ne Anschrift raus.
für Ahnenforschung muss mann wohl zwangsweise den echten Namen angeben
so kann das ja schlechjt funzen
 
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Ich habe nun mal ein bisschen recherchiert. Bis grade war ich nämlich davon ausgegangen, dass ich der einzige war, der drauf reinfiel ( ich dachte ich hätte es im Suff gemacht ).
Allerdings sind wohl schon tausende drauf reingefallen. Verbraucherzentrale rät: Auf keinen Fall zahlen und Widerruf einschicken.
Das es zu einem gerichtlichen Einzug kommt, wird sehr unwahrscheinlich sein, da dies Geld kostet.
 
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löl das steht weder irgendwo versteckt in den agbs noch im "kleingedruckten" sondern sogar Fett gedruckt direkt unter dem anmeldeformular.

--> Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

Fazit: Selber blöd. Sollte man als lehrgeld verbuchen. Vor gericht hat sie warscheinlich aber dennoch die chance drumherum zu kommen.

Ich kann mich daran erinnern hier schon mal soetwas gelesen zu haben bemüh mal die suchfunktion...
 
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Original geschrieben von Outsider23
löl das steht weder irgendwo versteckt in den agbs noch im "kleingedruckten" sondern sogar Fett gedruckt direkt unter dem anmeldeformular.

--> Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer.

Fazit: Selber blöd. Sollte man als lehrgeld verbuchen. Vor gericht hat sie warscheinlich aber dennoch die chance drumherum zu kommen.

Ich kann mich daran erinnern hier schon mal soetwas gelesen zu haben bemüh mal die suchfunktion...

http://www.netzwelt.de/forum/vermei...ofallen/41401-neue-abzocke-genealogie-de.html

Hier übrigens ein Muster Widerrufsbrief:

http://www.netzwelt.de/forum/399729-post252.html
 

nametaken

Guest
Das ist das gleiche wie lebensprognose.com. Die Firma (höchstwahrscheinlich die selbe) zielt absichtlich darauf ab, dass die AGBs nicht gelesen werden, bevor man den Service in Anspruch nimmt.

Ich hab auch schon in einigen Foren gelesen, dass man auf keinen Fall zahlen sollte, da eine Zahlungsverpflichtung auf den Seiten bewusst versteckt oder überblendet wird. Google am besten nach lebensprognose.com - die Seite ist älter und dazu sollte es mehr Material geben. Ist ja im Endeffekt das gleiche.

(Und mit "dumm sein" hat das überhaupt nichts zu tun. Höchstens mit Unerfahrenheit.)
 
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§ 305c BGB
Überraschende und mehrdeutige Klauseln

(1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Zweifel bei der Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen gehen zu Lasten des Verwenders.

kenn mich jetzt nicht so mit der rechtssprechung darin aus, weiß also nicht, wie ein gericht in diesem fall so entscheiden würde
 
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also etwas was man immer machen sollte ist antworten... ansonsten hilft dir irgendwann au net mehr das du recht hattest...

nach zahlungstermin müssen 14 tage vergehen bis eine mahnung raus darf.
und in der mahnung muss man dem zahlungsverpflichtetem nochmal eine frist von 14 tagen einräumen ansonsten is das net so ganz rechtens..
aber sie sollte antworten und wiederrufen jo und dann warten was passiert.
wenn ich mit der zahlung net so einverstanden bin will ich immer ne genaue auflistung der kosten usw. damit kann man das noch weiter rauszögern ohne in weitere kosten zu kommen. (gibt zeit um hilfe einzuholen (anwalt, verbraucherschutz etc.)
 
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Schreib das in deine Kündigung:

"Der Unternehmer hat dem Verbraucher gemäß § 312c Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ferner folgende weitere Informationen in Textform und in einer* hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form* mitzuteilen:
[..]# Informationen über die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung und Rechtsfolgen des Widerrufs- oder Rückgaberechts sowie über den Ausschluss des *Widerrufs*- oder Rückgaberechts, [..]
Die geforderte Summe wurde nie vertraglich vereinbart. Die Vereinbarung in AGB verstößt gegen § 305c BGB (überraschende Klausel).
Zudem erkläre ich die Anfechtung wegen Täuschung (§ 123 BGB).
Rechtliche Schritte gegen Ihr Unternehmen (Anzeige wegen Betrug gem. § 263 StGB) sowie eine Meldung an die Verbraucherzentrale behalte ich mir vor."
 

myK

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Wurde "Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer" später hinzugefügt oder ist deine Freundin einfach nur dumm/blind? Bei zweitem - pro zahlen!
 
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Original geschrieben von RanzigeMilch
also etwas was man immer machen sollte ist antworten... ansonsten hilft dir irgendwann au net mehr das du recht hattest...

nach zahlungstermin müssen 14 tage vergehen bis eine mahnung raus darf.
und in der mahnung muss man dem zahlungsverpflichtetem nochmal eine frist von 14 tagen einräumen ansonsten is das net so ganz rechtens..
aber sie sollte antworten und wiederrufen jo und dann warten was passiert.
wenn ich mit der zahlung net so einverstanden bin will ich immer ne genaue auflistung der kosten usw. damit kann man das noch weiter rauszögern ohne in weitere kosten zu kommen. (gibt zeit um hilfe einzuholen (anwalt, verbraucherschutz etc.)

alter, ich wollte mich eigentlich nicht zu dem topic äussern, weil das alles schon in 3-4 topics hier durchgekaut wurde... aber was du hier ablässt ist ja schon mehr als nur fahrlässig.

1) Wenn du im Recht bist, dann bist du im Recht. Nur weil du nicht antwortest, erwirkt der andere keinen anspruch gegen dich. Das gilt höchstens für den Fall, dass du auf ein gerichtliches Mahnverfahren nicht antwortest, weil das gericht nicht die richtigkeit der forderung überprüft und irgendwann einen titel gegen dich rausgibt. Aber wenn du im Recht bist hat es absolut keine negative auswirkung auf eine zahlungsaufforderung nicht zu antworten.

2) Eine Mahnung ist nach der Schuldrechtsreform von 2002 entbehrlich, wenn die Zahlung nach dem kalender bestimmt ist §286 II, 1 BGB.


Grundsätzlich ist das dümmste was du in diesem fall machen kannst dich bei diesem dubiösen unternehmen zu melden. Ausser deiner Emailadresse haben sie absolut nichts gegen dich in der Hand und du kannst mit an absolute sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit sicher sein, dass diese Firma niemals die Polizei bemühen wird, um deine IP Adresse beim Provider aufzulösen und daraus deine komplette adresse rauszufinden, weil sie sich mit dieser dubiösen Geschäftsidee niemals zur Polizei trauen würden.

Ich habe zwar widerruf noch nicht direkt gehabt, aber grundsätzlich gelten für den wiederuf die Reglungen des Rücktritts anwendung, d.h. du bist der gegenpartei zum rücksendung der bereits erhaltenen waren, oder in diesem Fall eben der bereits erhaltenen Leistungen zurückzugeben. Oder anders ausgedrückt, die kosten die dem Unternehmen entstanden sind durch die angebliche "ahnenforschung" können dir nach meinem verständnis in rechnung gestellt werden.

Falls es wirklich zu einem gerichtsverfahren kommen sollte, was ich für absolut ausgeschlossen halte, würde ich zunächst mit dem bereits erwähnten 305c bzw 305 II BGB bezüglich der überraschenden klauseln bzw wirksamen einbeziehung der agbs argumentieren.
Weiterhin würde auch eine Irrtumsanfechtung in Betracht kommen, diese müsstest du allerdings zunächst erklären. Das ist aber problemlos per Mail möglich ohne weitere persönliche daten preisgeben zu müssen.
Letztlich wäre auch ein verstoß wegen Wuchers bzw SittenwidrigkeitGlauben nach §138 BGB denkbar, falls die leistung in einem krassen mißverhältnis zu dem dafür verlangten Preis steht... dies allerdings auch nur als letzter ausweg da §138 BGB als generalklausel grundsätzlich eine notfalllösung sein sollte.
 
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"Wucher" ist in sofern berechtigt, da die Seite keinerlei Inhalt hat ( abgesehen vom Anmeldeformular ). Desweiteren gibt es nichtmal ein Feld, um sich ein zweites Mal anzumelden.
 

Entelechy

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Einfach ignoren, hab lauter solche Mahnungen bekommen und denen einfach immer:
"Fu" zurück geschrieben.
 
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Original geschrieben von Da_DaVe
Einfach ignoren, hab lauter solche Mahnungen bekommen und denen einfach immer:
"Fu" zurück geschrieben.

ich dachte immmer, nur naive nubs fallen auf sowas rein?:p
 

Leinad

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Also ich bin mir ziemlich sicher, dass Abrechnungen in den AGB's überhaupt nicht zulässig sind (logischerweise, hat ja einen Grund wieso die Dinger _allgemeine_ Geschäftsbedingungen heissen und nicht Geschäftsabschluss oder sonst etwas).
Die müssen ganz klar getrennt angegeben werden.

Davon mal abgesehen kannst du Inetbestellungen sowieso immer anfechten, da dir niemand belegen kannst, ob wirklich DU es warst der was bestellt hat.
 

Entelechy

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Original geschrieben von OnkelHotte
ich dachte immmer, nur naive nubs fallen auf sowas rein?:p

Bin ja auch nicht reingefallen in dem Sinn von "UHPS WAS ISD DAS?!?!?", sondern hab mich mal mit ner Spam Email-Adresse dort geregt. Wollte sehen für welchen Scheiß die das Geld verlangen.
 
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