2 Fragen - gebrannte CDs

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Folgendes:
Eine kurze Googlerecherche hat zwar viele Erfahrungswerte ergeben, die mir sagen, dass ich mir zu Unrecht Sorgen mache, aber ich will trotzdem nochmal nachfragen.

Frage 1:
Ich fliege in wenigen Wochen zum Auflegen nach Hause (Berlin-Stuttgart). Neben den Vinyls, werde ich auch mit einem Koffer mit CDs reisen. Da ich meine Originale nicht in Mitleidenschaft gezogen wissen wollte und auch manches nur auf Vinyl hatte, was ich auf CD haben wollte, sind so gut wie alle CDs gebrannt.
Ist es in irgendeiner Weise gefährlich kritisch, mit einem Koffer mit gebrannten Musik-CDs zu reisen? Ich hab zwar für Musikstücke eine gültige Lizenz, möchte aber natürlich den Stress vermeiden, aufgehalten zu werden usw....?!

Und daraus ergibt sich auch Frage 2:
Nehmen wir an der Zoll, BGS oder die Polizei greift mich mit z.B. einem Ordner mit gebrannten DVDs mit DIVX-Filmen auf und ich besitze für diese KEINE gültige Lizenz bzw. habe die Filme nicht alle selbst gekauft und umgewandelt. (Fiktive Frage - in der Realität besitze ich natürlich Lizenzen)
Nun ist es ja sicher so, dass die Polizei mir beweisen muss, dass ich keine Lizenzen für diese Filme habe, oder? Bekommen sie ohne weiteres, aufgrund dieses Ordners, einen Durchsuchungsbefehl für meinen Computer oder ähnliches, wenn sie mich mit gebrannten Filmen aufgreifen?

Jemand Ahnung von Medien- bzw. Urheberrecht in der Praxis...?
 

Aenimia

Guest
Original geschrieben von clockworkorange-fO

Nun ist es ja sicher so, dass die Polizei mir beweisen muss, dass ich keine Lizenzen für diese Filme habe, oder?
Ich hab zwar nicht wirklich Ahnung von den ganzen Rechtssachen, glaube trotzdem mal aufgeschnappt zu haben, dass nicht die Polizei dir etwas beweisen muss, sondern du deine Unschuld.

:elefant:
 
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lol?
das würde aber in absolutem widerspruch zum grundsatz unseres rechtssystems stehen.

das wären ja archaische zustände wenn ich einfach behaupte du hast meine mutter umgebracht und du erstmal das gegenteil beweisen musst, nicht?

also WENN ich das richtig verstehe, und der besitz gebrannter cds mit urheberrechtlich geschützten daten an sich noch keine straftat ist, weil ich die lizenzen besitzen könnte und es kein sonderfall ist, dann muss es mir die polizei beweisen und nicht umgekehrt. die frage ist wie leicht es in diesem speziellen fall der polizei dann gemacht wird - also ob sie an durchsuchungsbefehle kommen bzw. ob die da überhaupt dranbleiben?!

es wird ja auch immer wieder gesagt, dass es nur relevant ist, ob man das zeug weiterverteilt / hochlädt.

hat jemand ahnung?
 
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Original geschrieben von clockworkorange-fO
lol?
das würde aber in absolutem widerspruch zum grundsatz unseres rechtssystems stehen.

das wären ja archaische zustände wenn ich einfach behaupte du hast meine mutter umgebracht und du erstmal das gegenteil beweisen musst, nicht?


najaaaaaaaaaa, es ist ein unterschied ob du eine behauptung aufstellst oder ein begründeter verdacht vorliegt (der gegeben wäre wenn du massenweise filme hast. nicht vergesen - wenn der film kopiergeschützt ist darfste ihn eh net kopieren, dito gilt für deine musik cds)
 
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ja gut. wichtiger ist für mich jetzt eigentlich auch die konkrete flugzeugthematik. glaubt ihr da kümmert sich irgendwer um nen koffer mit cds?
 

schnopsnosn

Guest
hm durchaus möglich.
der wird vermutlich auch durchs gerätl gefahren und da fallen halt son paar cds auf :uglyup:

pack den kack und fahr mit zug/auto. is immer toll :elefant:
 
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und leider unbezahlbar bzw logistisch abartig nervig bis unmöglich.
ich glaube ja eigentlich zu 99%, dass es die einen teufel juckt, aber ich hab halt keinen bock auf herzrasen :(
 

schnopsnosn

Guest
ich würd zumindest ne kopie der lizenz(en) mitnehmen sowie irgendwas, dass du da auflegst. vielleicht passiert nichts :x
 
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ne kopie der lizenzen? ist dir klar dass ich aus zigtausenden alben und singles von vinyl und cd compilations gemacht habe, mit der music die ich auf mixed music parties auflege? soll ich die jetzt die originale am besten noch mit danebengelegtem kassenbon abfotografieren oder alle cover oder einscannen? davon abgesehen, dass es schon sein könnte, dass das ein oder andere original über die jahre abhanden gekommen ist und sie mich dann im ernstfall doch bumsen könnten...
 
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Probiers einfach und erzähl uns danach, wie es dir erging. Würde mich nämlich auch interessieren.
 
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also wenn du so 10 cds mit dir mitführst, sollte das garnicht so auffallen. kannst also ohne bedenken reisen.

bei mehr würde ich mir aber sorgen machen.
 
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frag bei der fluggesellschaft nach... kannst ja deine begruendung darlegen und gucken wie sie reagieren xD
 
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Mach auf den Koffer wenigstens nen paar DJ-Aufkleber und son Kram, nimm nen Flyer von dir mit, damit die wenigstens erstmal sehen das du auflegst und das Zeug nicht verticken willst.
 
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Original geschrieben von aFrI
frag bei der fluggesellschaft nach... kannst ja deine begruendung darlegen und gucken wie sie reagieren xD

auf die idee bin ich überhaupt gar nicht gekommen.
ich finde das ist ein guter plan.
 
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übrigens sehe ich grad dass du innerhalb deutschlands fliegst da gibts doch sogut wie keine kontrollen zoll etc garnet und die oschis mitm scanner interessieren sich eher für bomben etc
 
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Original geschrieben von clockworkorange-fO


auf die idee bin ich überhaupt gar nicht gekommen.
ich finde das ist ein guter plan.
dümste idee ever. dadurch wirst du erst recht gefilzt. außer du rufst anonym an :ugly:
 
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Original geschrieben von The-Fang
also wenn du so 10 cds mit dir mitführst, sollte das garnicht so auffallen. kannst also ohne bedenken reisen.

bei mehr würde ich mir aber sorgen machen.
Seh ich auch so, 10 CDs reichen doch locker zum auflegen. Ich würd ja nur die 3 Fler-Alben mitnehmen.
 

TheWeightOfWind

Guest
Ich würde dir empfehlen, irgendwas mit dir zu führen, dass auch belegt, dass du als DJ und am besagten Ort und Tag arbeitest.

Denn grundsätzlich ist es so, dass eine Hausdurchsuchung immer dann möglich ist, wenn ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht und nach kriminalistischer Erfahrung (weitere) Beweismittel in der Wohnung entdeckt werden könnten (§ 102 StPO).

Ob in der Praxis ein Koffer voll mit gebrannten CDs ausreicht, damit die Ermittlungsbehörden aktiv werden, kann man so abstrakt nicht sagen. Das kommt dann immer auf den konkreten Einzelfall an. Wenn du dich deshalb irgendwie ausweisen kannst und jeden Verdacht direkt zerstreust, dürfte die Wahrscheinlichkeit ziemlich gering sein, dass du da irgendwas kriminelles mit machst.

Und in einem Strafverfahren muss man nicht seine Unschuld beweisen, sondern die Staatsanwaltschaft muss Beweise rankarren, durch die das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.
 
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Original geschrieben von Kuma

Seh ich auch so, 10 CDs reichen doch locker zum auflegen. Ich würd ja nur die 3 Fler-Alben mitnehmen.

:doh: ja nicht gelesen, dass er ja auflegen will. aber für ein disko in der umgebung von berlin reichen doch 10 cds locker ;)
 
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wenn du jetzt noch gelesen hättest dass ich VON berlin NACH stuttgart fliege...
also sorry aber, wenn du im comm so liest wie im ot, dann ist es ja kein wunder, dass hier immer öfter nur unfug geredet wird :fu:

@Weightofwind: Ja, wie das grundsätzlich ist, ist mir schon klar.... Wär ja noch schöner...
 
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davon abgesehen, dass es schon sein könnte, dass das ein oder andere original über die jahre abhanden gekommen ist und sie mich dann im ernstfall doch bumsen könnten...

muss man originale überhaupt besitzen? ich dachte, man darf kopien z.b. nem freund geben.
 
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ne darf man nicht, dann könnte ich ja im prinzip behaupten alle bearshare user sind meine freunde.
 
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aber ich würde mir da keine sorgen machen, das ist ein einfacher inlandsflug!

wenn du wirklich schiss hast, fahr einfach mit auto oder zug!
 
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Original geschrieben von [UEP]Xyz

muss man originale überhaupt besitzen? ich dachte, man darf kopien z.b. nem freund geben.

Original geschrieben von ioG-DoM-
ne darf man nicht, dann könnte ich ja im prinzip behaupten alle bearshare user sind meine freunde.

http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 UrhG geregelt. Sie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind.

Gemäß §15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Eine der vielen Einschränkungen des §15 UrhG ist die "Privatkopie" aus §53 UrhG.

Und was ist damit?
 

Asel

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die warscheinlichkeit kontrolliert zu werden ist lächerlich gering, selbst wenn man aus nicht eu staaten einreist werden meiner erfahrung nach stichprobenartig nur 1-5 reisende rausgepickt und kontroliert, ich wurde bei ~3 dutzend flügen noch nie kontroliert.

zu deinen fragestellungen kann ich leider nix beitregen.
 
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inlandsflug und zoll, haha
bin mit ner 25ßgb-platte voll filmen/mp3s schon mehrmals nach china/taiwan/japan/singapur geflogen und die platte wurde auch schon 2 mal aus meinem koffer genommen um damit sprengstofftests zu machen. für die daten interessiert sich keiner :cool:
bei CDs wirds wohl auch absolut no prob sein
 
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haha ja man inlandflug, da passiert echt n Scheiss.
 
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Wenn es nich soviel ist, schick es mit nem Postpaket.
Das wird sicher nicht durchsucht und sollte bei son paar Cds auch nicht so teuer werden.
 

NetReaper

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Original geschrieben von clockworkorange-fO
lol?
das würde aber in absolutem widerspruch zum grundsatz unseres rechtssystems stehen.

das wären ja archaische zustände wenn ich einfach behaupte du hast meine mutter umgebracht und du erstmal das gegenteil beweisen musst, nicht?

Da hast du was missverstanden. Mittlerweile gilt die Unschuldsvermutung in Deutschland nicht mehr, sondern je nachdem (selektiv) die Schuldvermutung. Deswegen kann man ja auch 80.000 Leute zum Gentest bitten, obwohl die Wahrscheinlichkeit in einem Einzelnen den nicht Täter zu finden 99,99875% ist. Wenn nicht 100%.
Wer sich auf die Unschuldsvermutung beruft gilt automatisch als verdächtig, besonders bei solchen Dingen wie Mord, Vergewaltigung oder Kinderpornographie.

Da heißt es dann seitens der Polizei:
“Wer keine Probe abgibt, wird sich uns erklären müssen” oder “Es ist ganz einfach, sich von jeglichem Verdacht freizumachen”.

http://www.gulli.com/news/massen-gentest-nach-2008-04-07/

So viel zum Thema Unschuldsvermutung.
 
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