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Ahoi.
Mein Anliegen geht an alle Jura-Studenten, Anwälte, Hobby-Juristen und alle, die sich sonst so mit dem allgemeinen Recht auskennen.
Folgendes "Problem":
An meiner Schule gilt ab dieser Woche die Regelung, dass Schüler über 18 Jahren bei abgegebenen Entschuldigungen (im Krankheitsfall oder wenn mal halt mal blau macht ) zusätzlich eine Unterschrift des Erziehungsberechtigten vorweisen muss.
Im dazugehörigen Anschreiben steht es auch so drin:
Mir fällt es schwer, diese neue Bestimmung nicht ernstnehmen. Denn wenn ich doch volljährig bin habe ich doch gar keinen "Erziehungsberechtigten" mehr?
Sehe ich das richtig, oder liege ich da total daneben?
Edith sagt: Sorry fürs falsche Forum und danke für eventuelle ernst gemeinte Antworten :P
Mein Anliegen geht an alle Jura-Studenten, Anwälte, Hobby-Juristen und alle, die sich sonst so mit dem allgemeinen Recht auskennen.
Folgendes "Problem":
An meiner Schule gilt ab dieser Woche die Regelung, dass Schüler über 18 Jahren bei abgegebenen Entschuldigungen (im Krankheitsfall oder wenn mal halt mal blau macht ) zusätzlich eine Unterschrift des Erziehungsberechtigten vorweisen muss.
Im dazugehörigen Anschreiben steht es auch so drin:
[...] Auch für Volljährige Schülerinnen und Schüler muss das Versäumnis durch die Erziehungsberechtigten schriftlich begründet und unterschrieben werden.
Mir fällt es schwer, diese neue Bestimmung nicht ernstnehmen. Denn wenn ich doch volljährig bin habe ich doch gar keinen "Erziehungsberechtigten" mehr?
Sehe ich das richtig, oder liege ich da total daneben?
Edith sagt: Sorry fürs falsche Forum und danke für eventuelle ernst gemeinte Antworten :P