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von freundin von mir ist in einer wiriklich abgefragte wohnung gezogen. der vermieter hat keine übernahmeprotokoll gemacht.
wenn sie die wohnung wieder verlässt, kann sie doch nicht für haftbar gemacht werden, oder?
habe natürlich schon danach gegoogelt, aber was meint ihr?
wenn sie die wohnung wieder verlässt, kann sie doch nicht für haftbar gemacht werden, oder?
habe natürlich schon danach gegoogelt, aber was meint ihr?