Übergang Studium - Referendariat U25 Versicherungen/Kindergeld?

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Hallo,

auch wenn ich die Tage mal die Behörden abklappern werde - vielleicht hat jmd ja schon n paar Infos zu folgenden Fragen:

Eckdaten:
- Mitte Juni werde ich erst 25
- Staatsexamen Lehramt fertig - Immatrikuliert inkl. WS13/14
-> In Bayern ist die Berufsausbildung erst mit dem Referendariat abgeschlossen
- ist meine Erstausbildung
- Referendariat startet September 2014
- Übergangszeit wird mit befristeten Vollzeitvertrag Dezember - inkl. Juni überbrückt


Nun folgende Fragen:

Kindergeldanspruch?
Laut Familienkassen-Hotline ist die Einkommensgrenze weggefallen. Da die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen ist, habe ich trotz "Vollzeit" Anspruch auf Kindergeld - stimmt das? War nur etwas überrascht.

Krankenversicherung?
Kann ich mich trotzdem familienversichern bis ich 25 bin? Das Wintersemester geht bis 31.3.2014 - vielleicht bis dahin?
Oder ist da mein Einkommen ausschlaggebend und ich muss mich ab Dezember selber versichern?


Danke :hammer:
 
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Wenn du ne Vollzeitstelle hast, wird die doch eh sozialversicherungspflichtig sein, oder? Damit dürfte dann das mit der Krankenversicherung doch eigentlich abgehakt sein. Beim Kindergeld würd ich jetzt mal argumentieren, dass deine Ausbildung zwar nicht fertig ist, aber wenn du halt voll arbeitest, wüsste ich nicht, wie da für Kindergeld ein Anspruch sein könnte, denn der Job ist ja nicht Teil der Ausbildung.
Mal als (Extrem-)Vergleich...der Hauptschüler der mit 18 irgendeinen Job anfängt, den man auch als Ungelernter machen kann, wird dann wohl kaum 7 Jahre Kindergeld bekommen ;).
 
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Jo also bei der KV geh ich auch eher weniger davon aus, dass das uU über Familienversicherung hinhaut - aber vielleicht gibts ja doch div. "Schlüpflöcher". Zudem liest man überall, dass man solange familienversichert ist, wie man sich in der Erstausbildung befindet - tu ich ja eigentlich.

Kindergeld hab ich - wenn ich das Merkblatt richtig deute - trotzdem Anspruch.

Zwar erfülle ich mit der Tätigkeit vielleicht nicht den Punkt, dass Kindergeld weitergezahlt wird, solange es für einen Beruf ausgebildet wird, da ich in dem Moment nicht ausgebildet werde - allerdings befinde ich mich ja in einer Übergangszeit in meinen Augen (und zwar in einer Übergangszeit mitten in der Erstausbildung), und da steht hier, dass Kindergeld auch für eine Übergangszeit (Zwangspause) von bis zu vier Monaten gezahlt wird.

Ist halt relativ verzwickt alles - im Endeffekt kann ich ja nichts für die Zwangspause, da die Einstellung für Realschullehramt nur im September möglich ist - das Ablegen des Staatsexamens jedoch sowohl im Herbst und Frühjahr. Dementsprechend befinde ich mich ja durchgehend in einem "Ausbildungsverhältnis", da die Pause ja nicht mir geschuldet ist?
 
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Bin auch in Bayern:
Ich hab mein 1. Staatsexamen im Winter 2010 gemacht, habe Februar 2011 mit dem Ref angefangen und wurde im Sommer 2011 25 Jahre alt. Während des Studiums war ich bei meiner privat krankenversicherten Mutter mitversichert. Diese Mitversicherung lief dann auch noch bis zum Geburtstag im Juni und erst ab da zahtle ich jetzt selber. Ich würde dir raten, das ganze jetzt einfach schon der Versicherung mitzuteilen, aber egal ob PKV oder GKV, bis 25 kannst du auch im Ref mitversichert bleiben.
Schau dich aber, falls deine Eltern in der GKV sind, schonmal jetzt nach passenden Angeboten der PKV um + du brauchst dann ziemlich sicher nen Termin beim Amtsarzt, damit die PKV weiß, wie "gesund" du bist.

Zwecks Kindergeld kann ich es dir nicht mehr genau sagen, weil meine Eltern nicht in Bayern sind und ich auch nie das Kindergeld bekommen habe, sondern einfach ne allgemeine Unterstützung meiner Eltern, weshalb ich da nie nachgefragt habe.
Rein aus dem Bacuh raus würde ich sagen: Versuch es, aber ich schätze mal, das Kindergeld wird eher nicht weiter gezahlt.

Edit: Fuck, jetzt erst das mit dem Vollzeitvertrag als Überbrückung gelesen... Ja dann kannste das mit der KV auch zu 99% knicken :) Egal, ich lass meins dennoch mal so stehen.
 
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Versuchen kannst du es natürlich, aber ich nehme mal an, dass ist nur für Leute, die die 4 Monate abharzen ;)
 
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Update:

- Kindergeld bekomm ich durchgehend bis Juni 2014, eben weil mein Ausbildungsverhältnis noch nicht abgeschlossen ist und die Verdienstobergrenze entfällt

- Krankenversichern muss ich mich selber, in dem Fall GKV bis zum Beginn vom Ref.


KV hab ich ja schon geahnt, Kindergeld is natürlich nice :D
 
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