Also um hier mal wenigstens ein kleines bisschen Halbwissen zu korrigieren:
- Bis 1 sek. rot sind es 3 Punkte und
je nach Bundesland/Bußgeldstelle zwischen gut 50 und 80 Euro (50€ Strafe + X Bearbeitungsgebühr).
- Über 1 sek. rot ist es ein
qualifizierter Rotlichtverstoß, der 4 Punkte kostet (ergo 1 Monat Fahrverbot) und wie Eraser sagte 125€ (+X).
- Von der gemessenen Rotlichtzeit muss bei fast allen Anlagen noch etwas abgezogen werden, weil bei fast allen Anlagen die Induktionsschleife
hinter der Haltelinie ist und damit nicht misst, wann du über die Haltelinie gefahren bist, denn -->
- zählen tut einzig und allein, wann du
mit der Vorderachse über die Haltelinie gefahren bist (Position des Lichtzeichens davor oder dahinter ist egal, ebenso alles an Fahrzeug was hinter der Vorderachse nachkommt).
- Eine Ampel in einer 50er-Zone muss mindestens 3 Sekunden lang Gelb zeigen, damit man einen Rotlichverstoß überhaupt ahnden kann.
Das alles wird dir aber wahrscheinlich eher nicht weiterhelfen. Daher hier etwas, das im konkreten Fall hilft:
- Gefilmt wird in normalen deutschen Streifenwagen üblicherweise nicht. Wir sind hier nicht in Amerika.
- Es gibt ein vielbeachtetes Urteil des OLG Hamm, bei dem jemand einen qualifizierten Rotlichtverstoß büßen musste, und da sind die Polizisten laut eigenem Bekunden folgendermaßen vorgegangen:
* Sie standen vor der Ampel am Straßenrand; einer hat die Ampel beobachtet, einer den Verkehr.
* Bei Rot hat er "Start" gesagt, woraufhin der andere Kollege "einundzwanzig-zweiundzwanzig" gezählt hat.
* Der zweite Kollege hat gleichzeitig beobachtet, wie bei "Start" ein PKW laut Bekundung des Polizisten 20-25m vor der Haltelinie war.
* Beim Überfahren des PKW über die Haltelinie war der Polizist beim "..zwanz" der 22.
Das Gericht hat gesagt, das könne man als "Messung" werten. Und zwar, weil die Polizisten ihre
volle Aufmerksamkeit auf das Rotlichtverstoß-Messen gerichtet hatten
und sich die Messung
geteilt haben (einer aufs Auto, einer auf die Ampel geschaut).
Meiner Meinung nach immer noch ein lächerliches Urteil, aber es gibt gute Chancen, gegen jeden Abweichung von dieser Vorgehensweise einen Strick zu drehen:
Also, warte auf den Anhörungsbogen, gib den Verstoß nicht zu (wenn du's nicht gemacht hast) und verlange genaue Angaben, wie gemessen worden sein soll. Wenn die's nicht so sophisticated gemacht haben wie die beim Urteil oben, hast du meiner Meinung nach hervorragende Chancen. Das ist aber keine Rechtsberatung (die dürfte ich ohnehin nicht geben).
Und nochwas: Ich rate davon ab das gleiche in Foren wie Radarforum.de zu fragen, ich habe da extrem schlechte Erfahrungen gemacht:
http://www.radarforum.de/forum/index.php?&showtopic=28601