Änderung der Benutzungsbedingungen

Mitglied seit
04.09.2009
Beiträge
522
Reaktionen
0
Heute, beim starten des Spiels wurde ich auf eine Änderung der Nutzungsbedingungen seitens Blizzard aufmerksam gemacht, vom 22. Juni 2011 - aber warum bekomm ich jetzt erst die benachrichtigung? Hier einige Auszüge, Big Brother lässt grüßen:


"3.
a. Karteninhalt. (...) SIE STIMMEN ZU UND BESTÄTIGEN DIES HIERMIT, DASS ALLE VERÄNDERTEN KARTEN DAS ALLEINIGE EIGENTUM VON BLIZZARD SIND UND VERBLEIBEN. OHNE DIE VERHERIGEN BESTIMMUNGEN ZU BESCHRÄNKEN, ÜBERTRAGEN SIE HIERMIT ALLE IHRE RECHTE, TITEL UND INTERESSE AN ALLE UND FÜR ALLE GEÄNDERTEN KARTEN AN BLIZZARD, SOBALD EIN SOLCHES RECHT ENTSTEHT, UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, ZUKÜNFTIGE ÜBERTRAGUNGEN UNVERZÜGLICH NACH ERHALT EINER SOLCHEN AUFFORDERUNG VON BLIZZARD VORZUNEHMEN. (...)

7. (...) DAS SPIEL WIRD LIZENSIERT, NICHT VERKAUFT. (...)

8. Einwilligung zur Überwachung. WÄHREND IHRER REGISTRIERUNG FÜR DEN BATTLE.NET-ACCOUNT ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN FOLGENDEN BESTIMMUNGEN EINVERSTANDEN: BEI DER NUTZUNG KANN DAS SPIEL IHREN RAM-SPEICHER (...) AUF NICHT AUTHORISIERTE FREMDPROGRAMME PRÜFEN, WELCHE GLEICHZEITIG MIT DEM SPIEL LAUFEN. (...) WENN DAS SPIEL EIN NICHT-AUTHORISIERTES FREMDPROGRAMM ERKENNT KANN DAS SPIEL (a) INFORMATIONEN AN BLIZZARD ZURÜCKSENDEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT DADRAUF BESCHRÄNKT, IHRES ACCOUNTNAMENS, EINZELHEITEN ÜBER DAS NICHT AUTHORISIERTE FREMDPROGRAMM, SOWIE ZEIT UND DATUM; (...)

11. (...) Blizzard und/oder Blizzard Entertainment sind dazu berechtigt, das SPiel ferngesteuert zu installieren, (...) ohne dass der Nutzer hiervon Kenntnis hat und Sie erteilen Blizzard und/oder Blizzard Entertainment hiermit Ihr Einverständnis für das Bereitstellen und Ausführen solcher Patches. (...)"

Schön, dass sie sich alle rechte an den karten sichern, wolln sicherlich noch mehr kohle scheffeln. schön, dass sie was gegen die cheater tun, aber das ist sicherlich der falsche weg. wer kontrolliert denn, welche daten blizzard abgreift und welche nicht?

Falls ich irgendwas nicht mitbekommen habe - sorry. aber ich war erst gestern on und da hatte ich diese benachrichtigung noch nicht!
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.008
Reaktionen
530
normalerweise würd ich aber sagen, dass das größtenteils aber so schon immer in den AGB stand!?
 
Mitglied seit
04.09.2009
Beiträge
522
Reaktionen
0
normalerweise würd ich aber sagen, dass das größtenteils aber so schon immer in den AGB stand!?

kann sein, wahrscheinlich dass was in großbuchstaben gedruckt ist, ist neu, habs genauso zitiert, wies dort geschrieben steht. Die Einwilligung zur Überwachung muss aber neu sein, wäre mir sicherlich beim ersten Mal lesen aufgefallen.
 
Mitglied seit
19.05.2010
Beiträge
1.302
Reaktionen
0
Ort
Münster/Osnabrück
Das gabs doch schon beim Release... kann mich noch an die Diskussion daran erinnern, wie unverschämt es doch von Blizzard sei, einfach so nach Hacks/Cheats/Cracks Ausschau zu halten...
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.008
Reaktionen
530
stimmt vor allem hatten wir doch letztens erst nen Thread, wo es um Bans ging wegen irgendnem Kommunikationstool...ohne RAM-Überwachung kann Blizz schlecht wissen, dass man so Kram an hat ;)
 
Mitglied seit
18.10.2010
Beiträge
134
Reaktionen
0
Ort
Dresden
Wer nichts schlimmes vor hat, dem kann das egal sein. Wenn Blizzard dir mal ein Hand geschriebenen Brief an deine Adresse schreibt, die du nicht im Account Management angegeben hast. Kannst du sie verklagen auf einige 100 Cent :)
 

cHL

Mitglied seit
28.07.2006
Beiträge
592
Reaktionen
0
mag sein dass sich gewisse formulierungen geändert haben.

aber im grunde war das alles shon beim release so.

jetzt darüber zu sudern ist reichlich spät. da gabs doch schon soooo viele threads.
 
Mitglied seit
26.08.2010
Beiträge
123
Reaktionen
0
ach herrje, das ist wirklich grausig, wir sollten eine bürgerinitiative starten, damit blizzard nicht bald unsere gehirne kontrolliert . . .

ich meine alles schön und gut, aber RAM nach hack-programmen zu durchsuchen geht mir viel zu weit, ist ja als würden sie eine kamera bei mir aufm klo installieren!

:D
 

Mietfekatfe

Maps, , Moderator, SC2-Mapping Forum
Mitglied seit
28.08.2005
Beiträge
1.061
Reaktionen
0
Ist alles schon nen alter hut. Die RAM-Überwachung isst das gute Warden-Programm. Läuft schon seit ewigkeiten bei WoW. Das die Karten Blizzard gehören war auch schon im Vornherein bekannt. Das Blizzard patches installieren darf ist eigentlich auch selbstredend.
 
Mitglied seit
23.09.2009
Beiträge
956
Reaktionen
0
Ort
127.0.0.1
bei jeder neuinstallation muss man die agb akzeptieren. hab die nur überflogen. (in 3 sekunden)
 
Mitglied seit
04.09.2009
Beiträge
522
Reaktionen
0
und warum bekomm ich die erst jetzt? hab nichts neu installiert und war auch vorher regelmäßig on
 
Mitglied seit
02.09.2003
Beiträge
4.405
Reaktionen
0
und jetzt noch einmal die AGB sind total egal da du ihnen beim Kauf von Starcraft 2 nicht zu gestimmt hast.
 

General Mengsk

Chefredakteur
Mitglied seit
23.07.2002
Beiträge
11.835
Reaktionen
12
Website
www.instarcraft.de
Was AndersZorn meint ist, daß das zwar dort steht, aber das nicht ausreichend ist. Auf Wikipedia heißt es z.B. im Artikel Endbenutzer-Lizenzvertrag:
Auch wenn die Lizenzbedingungen beim Kauf vereinbart wurden (zum Beispiel beim Online-Kauf durch entsprechendes gut sichtbares Anzeigen vor dem Kauf oder bei Kauf im Ladengeschäft durch deutlich erkennbares Abdrucken der vollständigen Bedingungen auf der Verpackung), kann ihre Wirksamkeit stark eingeschränkt sein. Sie stellen dann Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, die der Inhaltskontrolle durch die AGB-Regelungen des BGB unterliegen. In der Praxis sind zum Beispiel viele Klauseln dieser Vereinbarungen zumindest für Privatkunden nicht bindend, weil sie den Endbenutzer einseitig und ungewöhnlich einschränken (§ 307 BGB) oder gegen konkrete Vorschriften in § 308 und § 309 verstoßen (z. B. Haftungsbeschränkungen).

Das deutsche Recht ist in solchen Sachen verbraucherfreundlicher als in anderen Ländern, allerdings ist die Sache hier natürlich auch dadurch komplizierter, daß man ja de-facto sich schon deshalb an die EULA halten sollte, weil einem sonst Blizzard den Battle.Net-Zugang streichen kann, egal ob die EULA nun rechtlich in vollem Umfang wirksam ist oder nicht. Rechtlich ist es meines Wissens bisher nie zu einem Urteil in Deutschland darüber gekommen.

Wie dem auch sei, als autorisierte Fanseite gehen wir hier natürlich hier im Forum über die unklare Rechtslage hinaus. Hier gilt z.B. trotz aller EULA-Unklarheiten noch immer "keine Hacks" usw.
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.008
Reaktionen
530
Naja aber d.h. ja im Endeffekt "nur" das die ein oder andere Sache die in den AGB steht nicht gültig, aber nicht gleich automatisch das ganze kompletter Unfug ist, oder?
 
Mitglied seit
02.09.2003
Beiträge
4.405
Reaktionen
0
Naja aber d.h. ja im Endeffekt "nur" das die ein oder andere Sache die in den AGB steht nicht gültig, aber nicht gleich automatisch das ganze kompletter Unfug ist, oder?

Als du im Laden den Kaufvertrag der Benutzunglizenz engegangen bist. Hat man dir die AGB's vorher zum durchlesen gegeben? Also musst du dich an die AGB's auch nicht halten.

Nur bedeutet das nicht das Blizzard nicht von ihrem Hausrecht gebrauch machen koennen und dir auf ihren Servern Hausverbot erteilen koennen.
 

General Mengsk

Chefredakteur
Mitglied seit
23.07.2002
Beiträge
11.835
Reaktionen
12
Website
www.instarcraft.de
Grob gesagt: Ja, es dürften wenn dann nur bestimmte Teile ungültig sein, nicht pauschal alles.
Allerdings gilt selbst für ABGs, dass diese vor dem Kauf bekannt sein müssen. (Und zwar in Gänze, nicht nur, daß es welche gibt.) Das ist vielleicht erfüllt, wenn ich mir die digitale Version im Blizzard-Shop hole, aber nicht, wenn ich ganz klassisch das Spiel im Laden (oder vielleicht bei Amazon) kaufe. Dennoch, auf diese Unsicherheit würde ich es nicht ankommen lasse, es sei denn man hat zu viel Geld und will unbedingt einen Musterprozess führen.

Zusätzlich gibt es, wie der Auszug schon anklingen lässt, einen Unterschied zwischen einer Lizenzierung auf der einen und AGB auf der anderen Seite. Im Ausgangspost steht ja auch "Das Spiel wird lizenziert, nicht verkauft.", womit wiederum Blizzard natürlich erreichen will, daß sie der Besitzer des Spiels bleiben und damit über viele Dinge bestimmen können, die ansonsten ein Käufer selbst entscheiden kann. (Stichworte wären z.B. Weiterverkauf, Nutzungsmodalitäten, Modifikation, etc.) Wenn das Ding nun aber rechtlich keine Lizenz ist, ist dann das Spiel überhaupt lizenziert worden? Oder war es doch ein Kauf? Wieder so eine offene Frage...

Edit: AndersZorn hat es auf den Punkt gebracht. Wenn du einfach zocken willst, ist Blizzard dir eine Nase voraus, schon dank Battle.net-Zwang. Deswegen sind diese ganzen Cloud-Konzepte auch so attraktiv. Die werben mit "überall verfügbar", aber was de-facto der viel größere Vorteil für die Firmen ist, ist eben der Punkt, daß sie die volle Kontrolle behalten, nahezu egal wie die Verbraucherrechte jeweils sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.008
Reaktionen
530
Na da steht doch die Web-Adresse außen drauf, wo ich mir das durchlesen könnte...so lang das Spiel noch OVP ist, müsste Umtausch doch auch möglich sein

Sprich selbst wenn ich es bei Saturn & Co kaufe, könnte ich nach Hause gehen und bevor ich die Packung aufreiße mir die EULA durchlesen...wenn sie mir dann nicht gefällt, könnte ich das Spiel zurückgeben (respektive zurückschicken dank amazon-Umtauschrecht)...oder nicht?

Natürlich macht das niemand, aber das liegt halt nur daran, dass sich für EULA eh niemand interessiert (selbst wenn man aus dem bnet-Shop kauft)
 

General Mengsk

Chefredakteur
Mitglied seit
23.07.2002
Beiträge
11.835
Reaktionen
12
Website
www.instarcraft.de
Oha, jetzt wird es speziell. :D
Dieser Umtausch, den dir z.B. Saturn anbietet, ist reine Kulanz des Unternehmens, solange das Produkt nicht mängelbehaftet ist. Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Anders ist das bei Online-Shops, weil das unter Fernabsatz/Haustürgeschäft fällt und damit pauschal ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht.
Da es also für normale Ladengeschäfte kein Umtauschrechte gibt, müssten eben die AGBs direkt noch im Geschäft vor dem Kauf lesbar sein.
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.008
Reaktionen
530
Ich wär auch nicht genötigt (wenn es mich wirklich interessieren würde), erstmal nach Hause zu gehen (oder die im Saturn zu fragen, ob die mir das netterweise aufrufen :rolleyes: :ugly2: ), mir das anzugucken und erst dann zu kaufen? ^^
Sonst hätten amazon & Co da ja irgendwie nen Vorteil!?
 

General Mengsk

Chefredakteur
Mitglied seit
23.07.2002
Beiträge
11.835
Reaktionen
12
Website
www.instarcraft.de
Nein, wärst du nicht. Der Kauf ist keine stillschweigende Akzeptanz. Wie gesagt, d.h. ja nicht, daß du machen kannst, was du willst, aber die rechtliche Lage ist nicht so eindeutig wie es die Softwarehersteller suggerieren.

Und wenn du mit Vorteil meinst, daß man als Verbraucher bei Onlineshops so ein Recht hat und im Laden nicht, dann hast du völlig Recht. Das ist ein Vorteil und wahrscheinlich sind u.a. deshalb die großen Elektronikmärkte recht kulant, weil sie sonst noch einen Wettbewerbsnachteil mehr hätten. Natürlich hast du beim Online-Shopping im Prinzip dafür andere Nachteile, z.B. keine Bezahlung mit Bargeld möglich, wenig bis keine Anonymität, ggf. unseriöse Anbieter, usw. Aber in Sachen Rückgaberecht ist es in der Tat von Vorteil online einzukaufen.
 
Mitglied seit
09.01.2002
Beiträge
5.855
Reaktionen
0
Heute, beim starten des Spiels wurde ich auf eine Änderung der Nutzungsbedingungen seitens Blizzard aufmerksam gemacht, vom 22. Juni 2011 - aber warum bekomm ich jetzt erst die benachrichtigung? Hier einige Auszüge, Big Brother lässt grüßen:


"3.
a. Karteninhalt. (...) SIE STIMMEN ZU UND BESTÄTIGEN DIES HIERMIT, DASS ALLE VERÄNDERTEN KARTEN DAS ALLEINIGE EIGENTUM VON BLIZZARD SIND UND VERBLEIBEN. OHNE DIE VERHERIGEN BESTIMMUNGEN ZU BESCHRÄNKEN, ÜBERTRAGEN SIE HIERMIT ALLE IHRE RECHTE, TITEL UND INTERESSE AN ALLE UND FÜR ALLE GEÄNDERTEN KARTEN AN BLIZZARD, SOBALD EIN SOLCHES RECHT ENTSTEHT, UND ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, ZUKÜNFTIGE ÜBERTRAGUNGEN UNVERZÜGLICH NACH ERHALT EINER SOLCHEN AUFFORDERUNG VON BLIZZARD VORZUNEHMEN. (...)

7. (...) DAS SPIEL WIRD LIZENSIERT, NICHT VERKAUFT. (...)

8. Einwilligung zur Überwachung. WÄHREND IHRER REGISTRIERUNG FÜR DEN BATTLE.NET-ACCOUNT ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN FOLGENDEN BESTIMMUNGEN EINVERSTANDEN: BEI DER NUTZUNG KANN DAS SPIEL IHREN RAM-SPEICHER (...) AUF NICHT AUTHORISIERTE FREMDPROGRAMME PRÜFEN, WELCHE GLEICHZEITIG MIT DEM SPIEL LAUFEN. (...) WENN DAS SPIEL EIN NICHT-AUTHORISIERTES FREMDPROGRAMM ERKENNT KANN DAS SPIEL (a) INFORMATIONEN AN BLIZZARD ZURÜCKSENDEN, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT DADRAUF BESCHRÄNKT, IHRES ACCOUNTNAMENS, EINZELHEITEN ÜBER DAS NICHT AUTHORISIERTE FREMDPROGRAMM, SOWIE ZEIT UND DATUM; (...)

11. (...) Blizzard und/oder Blizzard Entertainment sind dazu berechtigt, das SPiel ferngesteuert zu installieren, (...) ohne dass der Nutzer hiervon Kenntnis hat und Sie erteilen Blizzard und/oder Blizzard Entertainment hiermit Ihr Einverständnis für das Bereitstellen und Ausführen solcher Patches. (...)"

Schön, dass sie sich alle rechte an den karten sichern, wolln sicherlich noch mehr kohle scheffeln. schön, dass sie was gegen die cheater tun, aber das ist sicherlich der falsche weg. wer kontrolliert denn, welche daten blizzard abgreift und welche nicht?

Falls ich irgendwas nicht mitbekommen habe - sorry. aber ich war erst gestern on und da hatte ich diese benachrichtigung noch nicht!

du nutzt doch bestimmt windows und hast facebook? wahrscheinlich auch ein googlehandy? also wayne big brother?
den sinn hinter punkt 11 versteh ich allerdings nicht
 
Mitglied seit
01.04.2010
Beiträge
61
Reaktionen
0
Zu der AGB Sache:

Soweit ich weiß ist es so:

Man schließt mehrere Verträge ua einmal den Kaufvertrag zB mit Saturn. Dabei werden die AGB von Blizzard nicht mit einbezogen.
Registriert man das Spiel aber, schließt man einen weiteren Vertrag mit Blizzard, durch den dann wiederum die AGB gültig werden.

Edit: Was natürlich nicht heißt, dass alle einzelnen Bestimmungen in den AGB gültig wären.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mitglied seit
06.04.2004
Beiträge
2.684
Reaktionen
0
Ort
Krefeld
Website
www.Bossclub.de
und jetzt noch einmal die AGB sind total egal da du ihnen beim Kauf von Starcraft 2 nicht zu gestimmt hast.

was wiederum TOTAL EGAL ist weil Blizzard bei verstoß gegen die AGB deinen acc sperrt das dürfen sie und das tun sie und da kannst noch so oft rumheulen das du die AGB net annimmst der acc ist und bleibt dann weg :)

Ergo treffen die AGB 1-1 für alle zu egal ob du zustimmst oder nicht.

Wenn du sie nicht willst, spiel das spiel nicht.
Ich finds gut vma kann Blizzard auch auf alle Rechner nen Virus proggen der beim cheaten die festplatten löscht :)
 
Mitglied seit
31.03.2001
Beiträge
27.008
Reaktionen
530
Ich finds gut vma kann Blizzard auch auf alle Rechner nen Virus proggen der beim cheaten die festplatten löscht :)
ne, dass dürften sie bestimmt NICHT, ganz egal was sie in die AGB schreiben...das wär auch mehr als nur Imageverlust ;)
 
Oben