"im Auftrag" unterschreiben

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hallo, was kann man alles mit "i.A." uterschreiben?

die sache ist die, dass mein bruder einen minijob annehmen möchte, dafür muss aber unsere mutter unterschreiben als erziehungsberechtigte. könnte man das zb als "im auftrag" unterzeichnen? (ich bin btw 20 jahre alt und er 17)
 

Avaloner

Guest
Ich glaube kaum, da du nicht als erziehungsberechtigter angesehen wirst, hast du allerdings irgendwo ein Wisch, der sagt das du auch bestimmte Dokumente unterzeichnen kannst, ginge das, ich glaube "im Auftrag"-Unterschriften gehen nur wenn du gewisse Vollmachten hast.
 

Prof.Dr.Zwiebel

Guest
dein bruder kann das unterschreiben, braucht aber die zustimmung deiner eltern. Du selbst kannst da gar nix machen, da du deinen bruder net wirksam vertreten kannst.
 

uLti_inaktiv

Guest
Nein.

Für ein dienstliches Arbeitsverhältnis kann der beschränkt Geschäftsfähige nur von dem gesetzlichen Vertreter ermächtigt werden laut §113 BGB. Bei einem Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Vertrag, bei dem Verpflichtungen für Deinen 17jährigen Bruder (§106 BGB) entstehen , deshalb ist er rechtlich nachteilig. Gemäß §107 BGBbenötigt er für einen solchen Vertrag eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Das sind in diesem Fall die Eltern §§1629 I 2, 1626 I 1 BGB
 

Prof.Dr.Zwiebel

Guest
oder so...
ich wollte euch die paragraphen ersparen :D
ulti is right!
 
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ich denke das hat meine frage sehr gut beantwortet 8D

danke
 

20Rine05

Guest
yo ,

nur selbst Unterschreiben , wie Zwiebel vorschlägt , sollte dein Bruder übrigens wegen § 108 II 1 analog lieber nicht.

:elefant:
 
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Original geschrieben von 20Rine05
yo ,
und deine Mutti sollte dann eben mit dem Zusatz " i. V." Unterschreiben. Dachte deine Mutti wollte mit i. A. Unterschreiben...

Selbst Unterschreiben , wie Zwiebel vorschlägt , sollte dein Bruder übrigens wegen § 108 II 1 analog lieber nicht.

:elefant:

nein, es müssen beide unterschreiben, mein bruder im feld "unterschrift" und meine mutter im feld "unterschrift des erziehungsberechtigten bei minderjährigen".
ich dachte ich könnte vielleicht "i.A." beim feld des erziehungsberechtigten unterschreiben.

da fällt mir grad ne andere frage ein:

was, wenn ich die unterschrift im stil meiner mutter fälschen würde? meine mutter ist darüber informiert.. _würde_ irgendwann mal zweifel entstehen, wäre die sache doch damit gegessen, dass meine mutter sagt, dass die unterschrieben hat. oder?
 

ddv

Tippspielmeister 2007
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Original geschrieben von MickT


nein, es müssen beide unterschreiben, mein bruder im feld "unterschrift" und meine mutter im feld "unterschrift des erziehungsberechtigten bei minderjährigen".
ich dachte ich könnte vielleicht "i.A." beim feld des erziehungsberechtigten unterschreiben.

da fällt mir grad ne andere frage ein:

was, wenn ich die unterschrift im stil meiner mutter fälschen würde? meine mutter ist darüber informiert.. _würde_ irgendwann mal zweifel entstehen, wäre die sache doch damit gegessen, dass meine mutter sagt, dass die unterschrieben hat. oder?

Du musst aufpassen, bei Minijobs werden grundsätzlich professionelle Handschriftenanalysen in Auftrag gegeben um festzustellen, ob die Unterschriften auch wirklich von den Personen stammen, von welchen sie zu stammen vorgeben!
 
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Original geschrieben von DavidDaVinci


Du musst aufpassen, bei Minijobs werden grundsätzlich professionelle Handschriftenanalysen in Auftrag gegeben um festzustellen, ob die Unterschriften auch wirklich von den Personen stammen, von welchen sie zu stammen vorgeben!

alles klar ;) und die vergleichsmöglichkeit finden sie dann bei der CIA, außerdem wollen sie mir den job ja gar nicht geben und suchen nach gründen, den vertrag nichtig zu machen.
auf keinen fall nutzen sie es als rechtliche absicherung, sollte irgendetwas passieren.
 

uLti_inaktiv

Guest
Original geschrieben von MickT

was, wenn ich die unterschrift im stil meiner mutter fälschen würde? meine mutter ist darüber informiert.. _würde_ irgendwann mal zweifel entstehen, wäre die sache doch damit gegessen, dass meine mutter sagt, dass die unterschrieben hat. oder?

In diesem Fall ist eine Form der Einwilligung verlangt; Textform §126b BGB. Daraus resultiert Nichtigkeit des Vertrags wegen Formmangels §125 BGB. Wenn es nicht auffällt, kann dein Bruder den Minijob trotzdem antreten.

Wenn der Arbeitgeber im Laufe des Arbeitsverhältnis bemerkt, daß die Unterschrift gefälscht war, dann kann er das Arbeitsverhältnis ex nunc auflösen. Ob Deine Mutter Kenntnis von dem Betrug hatte, tut diesem Tatbestand keinen Abbruch.
 
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Is das nur ne generelle Frage, oder will Eure Mum nich unterzeichnen?
 
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doch schon, sie will unterschreiben, aber sie ist z.Z. mit meinem vater in spanien und mein bruder will so schnell wie möglich anfangen
hat keine geduld der junge :x
 
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