frage bzgl garantie

hummel

Guest
wie sieht es aus wenn mit den 2 jahren garantie die man hat?!

vor 2 jahren TV gekauft der jetzt extreme bildmängel gezeit hat (oben links ca 20cm die ganzen fabren verwischt). haben beim geschäft angerufen und die haben ihn abholen lassen. am tag der abholung waren noch 2 tage der garantie auf dem gerät.

wie sieht das jetzt aus? wird es repariert, ersetzt oder kriegt man den kaufpreis erstattet?

ich meine mal gehört zu haben innerhalb der 2 jahre garantie der gerät ausgetauscht werden bzw das geld erstattet werden _muss_

verwechsel ich da grade etwas? hab eigentlich null plan von sowas ^^
 
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naja wohl eher repapiert wenns nicht teurer kommt als Austausch ^^

das ist arsch knapp, hast du solange gewartet, oder ist der Fehler wirklich so knapp vorm GarantieEnde aufgetaucht?
 

Busta_inaktiv

Guest
1. Geht es ganz sicher um zwei Jahre Garantie, oder um (die gesetzlich vorgeschriebene) Gewährleistung?

2. Der Hersteller hat Recht auf Nachbesserung, d.h. du keines auf Geld. Ob du einen neuen bekommst oder der alte repariert wird liegt ausschließlich im Ermessen des Herstellers, ein Recht auf Neugerät hat man nirgends.
 

hummel

Guest
also der fehler ist knapp 2 wochen vorher aufgetreten. bis dann aber der versand da war um das gerät zu holen wars halt so eng ^^


und es geht um die 2 jahre garantie...
 
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jo reperatur oder austausch, das liegt ganz beim hersteller

wenn eines der beiden nicht möglich (bzw. wenn zu hoher aufwand) ist wird jeweils das andere in anspruch genommen außer der hersteller verzichtet darauf oder es wird nicht in angemessener frist durchgeführt. dann wohl geld zurück (vertragsauflösung) , weil fernseher kaputt (preisminderung geht da ja nicht).
 

Busta_inaktiv

Guest
Vertragsauflösung kann es doch nur mit dem Händler geben, oder?

Die Garantie aber und Gewährleistung erst recht kommt doch sicher vom Hersteller.
 
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gewährleistung händler (gibt ja den händlerregress wenn ichs richtig im kopf habe)
garantie hersteller

vertragsauflösung hm im rahmen der gewährleistung (hab nochmal kurz sinniert :elefant: )
 
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Vertragsauflösung besteht nur dann, wenn am Gerät 3mal derselbe Fehler innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung aufgetreten ist.

In deinem Fall wird das Gerät kostenlos repariert (solange ein technischer defekt vorliegt). Falls sich eine Reperatur für den Hersteller nicht rentiert, bekommt man zu 99% das Gerät ersetzt, oder, falls genau dieses Modell nicht verfügbar ist, eine Alternative Angeboten.
 

EquinoX3

Guest
nö, der verkäufer hat nur das recht, dass gerät 3mal zu reparieren. Falls ihm das nicht gelingt, besteht eine möglichkeit zur vertragsauflösung.

obs der selbe fehler ist oder nicht ist hierbei irrelevant.
 
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Schuldrecht BT ist schon lange her, aber bei der Garantie gibt es doch nur die Regelung des 443 BGB und die kennt meiner Erinnerung nach nur die Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie. Demnach kommt es maßgeblich drauf an, was in der Garantievereinbarung steht.

Und wenn ich mich noch recht entsinne, dann besteht laut gesetzlicher Regelung ein Wahlrecht des Käufers (Nachbesserung/Nacherfüllung), 439 BGB.
 

Prof.Dr.Zwiebel

Guest
dann sollte es ja keine schwierigkeit sein die gesetzlichen stellen zu zitiern, ich hab nämlich den verdacht, dass hier wieder einiges quer läuft :)
 

EquinoX3

Guest
klaro doch.

----------------
Das ist so zu unpräzise.

Man hat nach 2 erfolglosen Nacherfüllungsversuchen durch den Verkäufer (!) das Recht
auf Rücktritt ( Wandlung heisst das nicht mehr, und ein Umtausch ( gegen ein neues baugleiches Gerät ) ist eine Nacherfüllung ).
Würde der Verkäufer eine Nacherfüllung ablehnen, könnte auch der Rücktritt erklärt werden.
Durch den Rücktritt vom Vertrag erhält der Käufer sein Geld zurück und der Verkäufer die Ware.
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is ausm juraforum, hoff das reicht

http://www.juraforum.de/forum/archive/t-77182/recht-auf-nachbesserung_wandlung

bin momentan bissl im stress, falls ich mehr zeit find such ich dir des gesetzliche raus ;)
 

Prof.Dr.Zwiebel

Guest
oben hatte wer von 3 mal nacherfüllung geschrieben, was mich stutzig gemacht hat. Das die nacherfüllung nach dem 2 erfolglosen versuch als gescheitert gilt steht im § 440 BGB ;)
 
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Hmpf und in der Berufsschule sagten sie immer, es muß 3mal derselbe Defekt vorliegen... Ich hätte doch mal in den Büchern nachschlagen sollen -_-

Gibt es mittlererweile ein Update @ Hummel?
 
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Original geschrieben von Hendr1k
tja war wohl ein Plasma:8[:

gut, dass du es erwähnst!
alle der meinung lcd > plasma??

@topic: leistungsstörung => mangel => 2x nacherfüllungsversuch durch händler / hersteller => danach rücktritt vom kaufvertrag möglich!
 

Phosgen3

Guest
2 Jahre Gewährleistung hast du vom händler wenn es nach dem 2ten ma reparieren nicht funktioniert hast du beim 3x! mal recht darauf das geld zurück zu bekommen (das geld was du bezahlt hast) oder wenn du möchtest ein neu gerät.
 
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